Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Würden Sie bitte meine Fragev auch beantworten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Würden Sie bitte meine Fragev auch beantworten?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe Ihnen gestern eine Frage gestellt. Sie haben alle anderen beantwortet nur meine nicht. Ich habe vor der Geburt meines Sohnes fast ein Jahr gearbeitet. Mir fehlt eine Woche um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben (360 Tage ). Würde dann der Mutterschutz auch mitzählen? Krankheit zählt doch auch mit. Vielen Dank. Birgit


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

HAllo, sorry, wenn da schon Antworten stehen, übersehe ich schom mal eine FRage. Wenn Sie im Mutterschutz noch in einem Arbeitsverhältnis standen: zählt es mit. GRuß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.