Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe Ihnen gestern eine Frage gestellt. Sie haben alle anderen beantwortet nur meine nicht. Ich habe vor der Geburt meines Sohnes fast ein Jahr gearbeitet. Mir fehlt eine Woche um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben (360 Tage ). Würde dann der Mutterschutz auch mitzählen? Krankheit zählt doch auch mit. Vielen Dank. Birgit
HAllo, sorry, wenn da schon Antworten stehen, übersehe ich schom mal eine FRage. Wenn Sie im Mutterschutz noch in einem Arbeitsverhältnis standen: zählt es mit. GRuß, NB
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