Kathrin2021
Guten Tag, Vielen Dank für die Möglichkeit mein Anfrage hier zu stellen. Ich bin in der 12 Woche schwanger (Habe ich erst vor 4 Wochen erfahren) und meine Frauenärztin erwägt mir ein Berufsverbot zu erteilen. Mir geht es leider körperlich und psychisch nicht gut. Ich habe auch Angst mit dem Baby zu arbeiten, weil mein Chef sehr kolerisch ist Und z.b.Computer aus dem Fenster schmeißt und sehr schreit. Das ist vorher schon sehr belastend gewesen. Ich bin seit fast 3 Monaten aufgrund einer Knieop/Unfall.krank geschrieben . Und bekomme seit 6 Wochen 60% meines Gehaltes an Krankengeld Ich habe gehört, das ich bei einem Berufsverbot den Durchschnittslohn der letzten drei Monate bekomme? Heisst das vor meinem Krankenschein? Oder die Zeit ab Krankschreibung. 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und 6 Wochen Krankengeldbezug Das sind ja bei mir nun fast 3 Monate. Das wäre schon finanziell eine Katastrophe Damit kann ich kaum meinen Verpflichtungen nachkommen, wie Miete ect. Welcher Zeitraum wird bei mir zu Grunde gelegt? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen oder an wen ich mich wenden kann.. Vielen Dank. Lieben Gruß Kathrin
Hallo, Solange Sie krankgeschrieben sind, geht dies einem BV vor. Danach können Sie ein BV mit vollem Lohn erhalten. Liebe Grüße NB
Suomi
Wenn Du krank geschrieben bist, kannst Du kein BV bekommen dazu muss man arbeitsfähig sein. Davon abgesehen bekommt man in BV das was man ohne BV auch bekommen hätte. Der Schnitt der letzten 3 Monate wird nur angewendet, wenn man ein schwankendes Einkommen hat mit bspw Schichtdienst o.Ä.
mellomania
und du erhälst, wenn du eins bekommst, das, was du ohne erhälst. solange du aber krank bist, läuft krankengeld weiter. es ist für die krankenkasse sehr komisch, wenn die krankmeldung endet und sofort ein bv kommt. von daher könnten von dort nachfragen kommen. die finanzierung deines lebens ist aber, sorry, deine eigene angelegenheit. du kannst nur das bekommen, was dir zusteht. solange du krank bist, krankengeld, wenn bv, dann bv. aber wenn es den arbeitsplatz betrifft, muss das bv ja der AG machen. der arzt hat keinen einblick in deine arbeit und kann ja nicht nachprüfen, ob deine angaben stimmen. da kann ja jeder was weiß ich was erzählen. teile dem AG die schangerschaft mit und er muss sich kümmern. ein bürojob ist auch schwanger durchführbar.
Mitglied inaktiv
Dein Elterngeld wird sowieso gemindert. Knie ist ja nicht schwangerschaftsbedingt Wenn du wieder arbeitsfähig bist (vollständig gesund) bekommst du im Falle eines BV den Lohn laut Vereinbarung. Der durchschnittliche wird nur genommen, wenn der Lohn schwankend ist.
Felica
Die wichtigste Frage wäre, würdest du ohne Schwangerschaft ab morgen arbeiten? Bzw wann immer die jetzige AU endet. Danach richten sich alle Antworten. Falls nein, dann bekommst du weiterhin dein Krankengeld wie aktuell auch. Die Schwangerschaft spielt dann keine Rolle und ein BV auch nicht. Weil du für das erst einmal zwingend wieder arbeitsfähig sein musst. Die Monate in denen du Krankengeld bekommst, würden dann auch mit 0 € in das EG einfließen und es extrem senken. Falls dein Arzt beschließt, das Knie ist OK, damit kannst du wieder arbeiten und verlängert die AU nicht, gibt es weitere Optionen. Dafür musst du aber wie gesagt erst wieder arbeitsfähig sein. Die eine ist die, Du gehst arbeiten, dein FA sagt aber, nein das geht so nicht, die Beschwerden welche du hast, machen ein arbeiten aktuell unmöglich und schreibt dich wegen Schwangerschaftskomplikationen krank. Dann bekommst du erst einmal wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach dann Krankengeld. Lässt dir aber bescheinigen das es schwangerschaftsbedingt ist, dann werden diese Monate nur frühere ersetzt, du hast keine Lücke im EG außer die welche du aufgrund deines Knies hast. Andere Option, du bist arbeitsfähig - ist immer noch zwingend nötig, dein Arbeitgeber hat keinen Job für dich die dem Mutterschutz entspricht und spricht deshalb ein BV aus. Den für ein BV muss IMMER eine Gefahr von der Arbeitsstelle ausgehen, deine körperlichen Risiken spielen dagegen keine Rolle. Ein BV durch den Arzt, wenn vorher eine AU bestand, wird sicherlich bei der KK zu Nachfragen führen. Würde ich also tunlichst vermeiden, außer es ist schlüssig das das BV vom Arzt kommt wegen Mobbing oa. Im Falle eines BV würdest du das bekommen was du auch ohne dieses beklommen würdest. Aber auch da hättest du wegen dem Knie eine Lücke beim EG. So oder so, deine jetzige AU muss zwingend erst einmal enden bevor irgendetwas anderes greifen kann.
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