Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wo anzeigen??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wo anzeigen??

Mitglied inaktiv

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Bei uns auf dem Hof wohnt ein mann der eigentlich immer unter Alkoholeinfluß steht und einen Rottweiler hällt der hier des öffteren frei rumläuft sodass mein Sohn sich nicht nach draussen getraut. Hier in Sachsen besteht für diese Hunderasse ja Maulkorb und Leinenpflicht, wo kann ich dieses Vergehen anzeigen??


Mitglied inaktiv

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nur mal angemerkt: in sachsen besteht kein genereller leinen- und maulkorbzwang für rottweiler. die rasseliste gibt es nicht mehr. hier kannst du die hundeverordnung nachlesen: http://www.hundehaftpflicht-info.de/sachsen.htm


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, entschuldigen Sie, wenn ich das jetzt auch nochmal anmerken muss: Ihre Antwort ist doch sehr unsachlich. Es hätte gereicht, dass Sie das Ordnungsamt erwähnen. Der Satz mit dem Kampfhund ist völlig überflüssig, zumal ein Rottweiler kein "Kampfhund" ist. Eine solche Hetze muss doch nicht sein. MfG, Saskia


Mitglied inaktiv

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Habe auch ein kleines Kind. Es ist bestimmt keine Hetze, sondern eher Vorsicht und Angst!!!


Mitglied inaktiv

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Also danke für den Link erst mal, aber ich möchte nicht warten bis der Hund mal richtig zu beißt, so lange er ihn auf seinem Grundstück hällt ist mir das egal, aber nicht frei laufend ohne Aufsicht auf dem Spielplatz. Mein SOhn hat Angst vor großen Hunden und rennt dann sofort los, dieser Hund rennt hinterher und nimmts als Spielaufforderung wobei er auch zu schnappt. Soll ich warten bis er mal richtig zubeißt???? Also bitte den Ton überlegen!! Grüße Sandy


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