Claudia B.
Hallo Frau Bader! Seit Januar 2015 habe ich ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Mein Gehalt habe ich weiterhin bekommen. Nun habe ich eine Frage zum Mutterschutz. Bekommt man da auch das normale Gehalt, also ein Teil von der Krankenkasse und den Rest vom Arbeitgeber, so das man wieder auf das ursprüngliche Gehalt kommt, oder ist es ab Mutterschutz weniger? Hatte nämlich heute früh ein Telefonat mit dem Steuerberater unserer Praxis und der meinte, im Mutterschutz bekommt man schon weniger und in der Elternzeit dann noch 75%. Liegt das am individuellen Beschäftigungsverbot?
Hallo, ????? Im Mutterschutz bekommt man den vollen Lohn und in der Elternzeit gar keinen. Aber der Steuerberater kann Ihnen ja gerne in der EZ 75 % auszahlen. Liebe Grüße NB
Claudia B.
...habe mich eventuell falsch ausgedrückt. Mir war nur wichtig zu wissen, ob man im Mutterschutz auf den gleichen Betrag kommt (Gehalt+Krankenkasse), wie vorm Mutterschutz.
luvi
Hallo, vielleicht hat der Steuerberater da was verwechselt. Im BV bekommt´man den vollen Lohn, auch während des Mutterschutzes bekommt man genauso viel Geld, allerdings zahlt davon einen Teil der Arbeitgeber, den anderen Teil die Krankenkasse. Während der Elternzeit bekommt man ca. 65% des Lohnes. Luvi
Claudia B.
Danke Luvi!
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