Mitglied inaktiv
Hallo, wer kann mir weiter helfen Im Januar endet meine 2jährige Elternzeit. Ich wollte wieder arbeiten gehen für 4 bzw. 6 stunden. Beim geschpräch mit meinem Arbeitgeber sagte er mir das ich nur wieder als Vollzeit arbeiten kann. Mein dienst fängt um 6.15 an wo soll ich mit meinem kind bis 7.30 lassen. muss er mir nicht zugestehen erst um halb acht zur Arbeit zu kommen. Später im KIGA machen die auch nicht früher auf. Danke
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB
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