Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wenden wir den Elterngeldtrick an?

Frage: Wie wenden wir den Elterngeldtrick an?

mama1920

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, zu unserer Situation: Mai 2022 - Geburt Kind 1 bis April 2023 - Bezug Elterngeld Oktober 2023 - Selbstständigkeit angemeldet Ich bin bisher noch nicht wieder schwanger und somit sinkt die Chance, dass Kind 2 in 2024 zu uns kommt. Wenn wir erst 2025 Kind 2 bekommen, habe ich mich für den Elterngeldtrick zu früh selbstständig gemacht, da 2024 dann ein vollständiges Kalenderjahr mit Einkünften darstellt, oder? Besteht die Möglichkeit, die Selbstständigkeit wieder abzumelden und ggf. Ende des Jahres eine andere anzumelden, sodass 2024 kein vollständiges Kalenderjahr ist und somit ausgeklammert werden kann? Oder haben Sie einen anderen Tipp, wie ich das Elterngeld von vor meiner ersten Geburt bekommen kann? Vielen Dank vorab und viele Grüße


mama1920

Beitrag melden

Ergänzung: ich habe für 2023 noch keine Rechnungen gestellt.


KielSprotte

Beitrag melden

Auf die Frage erwartest du nicht ernsthaft eine Antwort von einer Rechtsanwältin - oder?


Winterlady

Beitrag melden

Ich empfehle arbeiten zu gehen oder mit weniger Elterngeld klar zu kommen


Dojii

Beitrag melden

Es kommt nicht darauf an, dass du ein "volles" Jahr Selbstständigkeit hast, sondern wie lange du Elterngeld für dein älteres Kind bekommen hast. Es können nur Jahre mit Elterngeldbezug ausgeklammert werden. Wenn dein Kind erst 2025 kommt, dann gilt 2024 als Berechnungsgrundlage, egal wie lange du in 2024 tatsächlich selbstständig warst. Kommt dein Kind noch in 2024, dann gilt theoretisch 2023 als Grundlage, hier hast du aber Elterngeld bezogen (und in 2022 auch), sodass dann 2021 als neue Grundlage gelten würde. Kurz gesagt, es kommt darauf an, wie lange du Elterngeld für das Vorkind bezogen hast, nicht darauf, wann du ein "volles" Jahr Selbstständigkeit zusammen hast.


luvi

Beitrag melden

Hallo, Der Trick um auf das gleiche Elterngeld zu kommen, wie vor der Geburt des 1. Kindes ist, in den 12 Monaten vor der Geburt/Mutterschutzbeginn, bzw. bei Selbständigkeit im Jahr vor der Geburt. Auch wenn du die Selbstständigkeit unterbrichst, ist eine Geburt 2025 zu spät, um davon zu profitieren. Wenn die Geburt 2024 ist, kannst du zurückgreifen auf altes Einkommen. LG luvi


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.