Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie oft kann Elternzeit verlängert werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie oft kann Elternzeit verlängert werden?

Schneeweisschen2007

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Ich habe außerdem noch eine Frage zur Verlängerung der Elternzeit. Nach der Geburt habe ich zunächst 20 Monate angegeben. Mir war dann recht schnell klar, dass ich noch etwas mehr Zeit benötige, bis meine Zwillinge in die Kita kommen und habe dann auf 24 Monate verlängert. Könnte ich jetzt noch auf die 36 Monate verlängern? Ist das zustimmungspflichtig oder muss ich den AG darüber nur informieren? Aus welchem Grund könnte abgelehnt werden ? Eigentlich stehen einem doch drei Jahre zu, oder?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das stimmt so leider nicht. Sie haben keinen Anspruch auf das 3. Jahr, da Sie sich nicht für mind. 2 Jahre verbindlich festgelegt haben. Sie können ansonsten (wenn der AG zustimmt!!!) insgesamt 5 Jahre nehmen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nur melden 7 Wochen vorher :-) Bei Zwillingen hast Du sogar 5 Jahre wenn sie vor dem 01.07.2015 geboren sind.


Schneeweisschen2007

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Aber die Übertragung über das dritte Jahr hinaus ist doch zustimmungspflichtig oder nicht ? Sie sind am 15.7.14 geboren. Hatte zunächst bis zum 14.3.16 beantragt und dann bis zum 14.7.16 verlängert. Könnte ich nun ohne zu Fragen noch bis zum 14.7.19 verlängern?


Sternenschnuppe

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Bei Zwillingen ist das anders. Für welchen Zwilling hast Du denn jetzt genommen?


Schneeweisschen2007

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Ich habe das gar nicht für einen festgeschrieben meine ich. Habe ich dann einen nicht wieder gut zu machenden Formfehler gemacht? Wo finde ich den die rechtliche Grundlage dafür?


Sternenschnuppe

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Stöbere mal hier. http://www.iww.de/lgp/archiv/gestaltungsmoeglichkeiten-verteilung-der-elternzeit-bei-mehrlingsgeburten-f1555 Da sind einige Beispiele. Jedoch bringt Dich das ja jobtechnisch nicht weiter ....


Schneeweisschen2007

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Danke. Ja das stimmt, aber ist vielleicht hilfreich bei einer Diskussion über die Höhe der Abfindung o.ä.


Schneeweisschen2007

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Eine abschließende Frage noch zumindest für heute. Ich habe immer wieder gelesen, dass die Elternzeit in zwei Abschnitte aufgeteilt werden kann. Das würde dann für mich aber doch heißen, dass ich nicht mehr bis zum dritten Lebensjahr verlängern kann, weil ich schon einmal verlängert habe. Oder ? Da ich bisher die Elternzeit nicht für die Kinder einzeln beantrag habe,kann ich das im Nachhinein noch spezifizieren und quasi sagen, dass die Zeit bis zum zweiten Lebensjahr für Kind 1 war und ich jetzt noch für Kind 2 zwei Jahre beantrage?


Sternenschnuppe

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Definitiv kannst Du für Zwilling 2 das dritte Jahr nehmen. Das weiß ich sicher. Frage Frau Bader noch einmal separat und schreibe dass Du gar nicht angegeben hast für welchen Zwilling, einmal schon verlängert hast und wie man das nun am besten formuliert. In der Regel liest sie die Antworten unter den Fragen nicht, daher fehlt ihr jetzt hier der Zusatz.


Schneeweisschen2007

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Hallo Frau Bader, Ich habe Elternzeit bisher wie folgt Zwilling 1 15.7.14-14.7.15 (1 Jahr) Zwilling 2 15.7.15-14.4.16 ( 9 Monate) Zwilling 2 15.4.16-14.7.16 ( 3 Monate) Könnte ich jetzt nicht ohne weiteres für Zwilling Nummer 1 vom 15.7.16 bis 14.7.17 oder sogar 2018 nehmen?


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