Candy5715
Guten Tag, ich befinde mich in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis und bin seit 2015 für 2 Jahre in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger ,Et 2.5.17, wollte die Elternzeit vorzeitig kündigen um im März in Mutterschutz zu gehen, da erfahre ich,dass der Betrieb geschlossen wurde. Ich habe aber keine Kündigung erhalten. Auf Nachfragen bei der Krankenkasse wurde mir gesagt ,dass ich vor über einem Jahr (am 31.1.16) angemeldet wurde. Dies wurde mir nicht mitgeteilt,da ich in Elternzeit ja eh beitragsfrei Versichert mit... Jetzt steh ich hier und weiß nicht,wie ich mich verhalten muss. Bin ich noch in Elternzeit ? Bekomme ich Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Kind 2,wenn ja wie hoch ? Muss ich klagen ? ( es wird nichts zu holen sein , da bin ich mir sehr sicher ) Ich erreiche meine Arbeitgeberin auch nicht und weiß jetzt nicht was los ist. Muss ich mich beim Amt melden ? Vielen Dank vorab. Mfg
Hallo, da hat sich ihre Arbeitgeberin nicht korrekt verhalten. Gleichwohl bringt sie das nicht wirklich weiter, da der Betrieb ja nicht mehr existent ist. Ich würde mich informieren, ob eine Familienversicherung möglich ist. Liebe Grüße NB
Candy5715
Sorry. "...Auf Nachfragen bei der Krankenkasse wurde mir gesagt ,dass ich vor über einem Jahr (am 31.1.16) angemeldet wurde...." ABgemeldet sollte es natürlich heißen.
Himbeere2008
Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit und somit auch keine beitragsfreie Krankenversicherung, das ist Fakt. Kannst du dich über deinen Mann bei der Krankenkasse versichern? ALG1 bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Candy5715
Das war die Aussage der Krankenkasse auf meine Frage, weshalb sie mich nicht angeschrieben haben,als die Abmeldung kam... Doch ich bin verheiratet. Die Dame meinte,wenn das Elterngeld ausläuft,bekomme ich ein Fragebogen zu geschickt und kann mich dann auch über meinen Mann mitversichern lassen...
Candy5715
Sorry , hab ich noch nicht erwähnt. Zu besseren Verständnis: Ich hab mir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen und bekomme dieses deshalb z.Z noch.