Sternenschnuppe
Hallo Die Tochter eines Freundes wird in zwei Monaten 18. Mutter lebt schon immer von Hartz4, Kontakt zur Tochter gibt es seit Jahren leider nicht mehr. Außer Beschimpfungen dass er Geld vorenthält, zu wenig zahlt, wie mies er ist und war und man ihn verklagen wolle etc.pp. Einmal im Jahr bekommt er Post vom Jobcenter, reicht alle Einkommensnachweise ein und bekommt erneut Post was er der Mutter überweisen muss. Ob die Tochter nach den Ferien eine Ausbildung beginnt, selbst Geld verdient etc. weiß er alles nicht. Wie ist es wenn sie nun volljährig wird? Da ist doch auch die Mutter barunterhaltspflichtig oder? Kann er die Zahlungen auf das mütterliche Konto einfach einstellen und warten bis die Tochter sich meldet mit Schulnachweis etc. Oder macht das dann weiterhin das Jobcenter? Er möchte sie natürlich finanziell weiter unterstützen im Rahmen dessen was er muss.
Hallo, grds muss der Unterhalt neu berechnet werden und die Ausbildungsvergütung berücksichtigt werden. Er kann die Zahlung nicht einfach einstellen, wenn es einen Titel gibt. Liebe Grüße NB
MamavonMia123
Nur mal ein kleines Zitat aus deinem eigenen Text zum Nachdenken: "Er möchte sie natürlich finanziell weiter unterstützen im Rahmen dessen was er muss." Bei dem Interesse und Engagement für sein Kind geht einem ja das Herz auf!!!
Sternenschnuppe
Ja, mir geht das Herz immer wieder auf, wenn er auf Elternabende rennt um sich danach wüst beschimpfen zu lassen von der Mutter. Oder wie er jahrelang versuchte sein Umgangsrecht und das der Tochter mit ihm gerichtlich zu erkämpfen. Wie er entsetzt dasaß und die Geschenke an die Tochter im Ebayaccount der Mutter wiederfand und und und. Glaube mir, er liebt sie sehr und wünscht sich nichts mehr als aktiv an ihrem Leben teilzuhaben. Selbst Briefe die er über das Jugendamt vermitteln ließ kamen an das Jugendamt ungeöffnet zurück mit dem Vermerk: Bis auf Geld kein Interesse. Google mal PAS, dann verstehst Du vielleicht mehr. Gerichtlich durch Gutachten im Übrigen bestätigt und schriftlich dokumentiert. Es hätte vor Jahren allerdings dem Kindeswohl mehr geschadet beim Vater zu wohnen (Loyalitätskonflikt gegenüber der Mutter) als den Umgang zum Vater abzubrechen (Kind kann zur Ruhe kommen).
mamavonbaby
Ab dem 18 Geburtstag des Kindes brauht er der Mutter gar nichts mehr überweisen, sondern direkt an das Kind. Ob und wieviel er dann noch zahlen muss hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zb geht sie noch zur Schule, macht sie eine Ausbildung? Befindet sie sich in einer Übergnagszeit von Schule zur Ausbildung, dann ist auch dann weiter Unterhalt fällig...aufs Konto der Tochter. Die Mutter wäre auch Unterhaltsschuldig, aber wovon soll sie das bezahlen, wenn sie Hartz4 bekommt? Sie muss dann nichts zahlen. Der Untehalt des Vaters wird allerdings dann auch weiter auf das Harz4 angerechnet.
Sternenschnuppe
Ok, danke, richte ich aus. Dann kann er also mit Vorankündigung die Zahlung an die Mutter einstellen und um Kontodaten der Tochter nebst Schul- oder Ausbildungsbescheinigung bitten? Oder, und das wäre ihm fast lieber, prüft das Jobcenter das dann eh eigenständig eh weiter, da sie eine Bedarfsgemeinschaft sind? Dann würde es ja so bleiben bis auf ein anderes Konto.
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