Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie kann ich mein kind vom kinderheim wider zu mir nehmen

Frage: wie kann ich mein kind vom kinderheim wider zu mir nehmen

patonswiss

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guten tag am mitwoch ist mein grossvater mit meiner tochter spatzieren gegangen und dann kam die polizei und haben sie mit genomen wir sind dann zu der polizei und die haben uns gesagt das die kesb uns das aufentalbestimungs recht weggenomen haben wir haben es breitwillig akseptieren müssen das sie unsere tocher in ein heim stecken weil sie es so gemacht haben das wir nichts machen könenn auf rechlicherbasis meine kleine ist seit einer woche im heim und wir können nur geschpräche führen und mehr nicht meine frage ist was sollen wir machen weil wir wollen eigendlich unser kind so schnell wie möglich wider bei uns haben weil es schmerzt jeden tag ohne sie auf zu wachen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kenne mich im Schweizer Recht nicht aus, rate aber, möglichst schnell ein Anwalt aufzusuchen. Liebe Grüße NB


Ani123

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Unter welcher Grundlage wurde das Kind von JA Inobhut genommen? Welche Begründung wurde ihnen genannt? Hatten Sie vorher schon Kontakt zum JA? Gab es Auflagen an die sie sich halten müssen, wie z. B. dass der Großvater nicht mit dem Kind alleine sein darf? Wobei, selbst wenn es eine Auflage wäre und es erstmals dem JA auffällt, dass sie dagegen verstoßen, es nicht gleich zur Inobhutnahme kommt. Es scheint was Gravierenderes zu sein, was auch die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts mit sich bringt. Hat das JA ihnen seit der Inobhutnahme geschrieben? Wenn ja, was steht in dem Schreiben? Um nicht noch mehr Zeit verstreichen zu lassen würde ich zum Anwalt gehen und mit deren Hilfe klären lassen. Und bis das Kind wieder zu Hause ist das Umgangsrecht einfordern und wahrnehmen.


patonswiss

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antwort an Ani123 wir haben einen finanzbeistand für das kind und diese frau hat einen jahres bericht geschrieben wo hinten und vorne nicht stimmen kann kurz gesagt diese frau hat der kesp geschrieben das wir mit useren problemen überfordert sind und das wir das kind dem grosvater abgeben und party machen gehen obwohl es nicht stimmt bzw. die kleine ist nicht zu dünn nicht zu zurückentwickelt auso alls misvertändnis


misses-cat

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Naja Untergewicht ( zu dünn) kann der Kinderarzt entkräften , ob sie entwicklungsverzögert ist kann er auch klären. Ohne einen Anwalt werdet ihr nicht weiter kommen, den würde ich schleunigst aufsuchen


patonswiss

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dass ist das problem es liegen keine mäldungen vor sie ist nicht zu dünn nicht zu unterentwickelt (es ist wienein schlechter hoolywood film wo jemand von der mafia dein kind kippnäpt ) so fühlt es sich an jede untersuchung ist so wundershön gewesen sie ist hüper entwicklt es ist sozusagen eine fehl schreiben von der finantbeiständin an die kesb und dann hat dir kesp interweniert reagirt und haben unser kind entpfürd so zu sagen und sitzen auf heissen kohlen


misses-cat

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Ihr sitzt auf heißen Kohlen??? Ihr sollt zum Anwalt und das sofort!!!!


ZoeSophia

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Frau Bader gibt dir Infos zu. deutschen Recht! Für die Schweiz kann sie dir nicht wirklich was empfehlen, weil sie die Gesetze logischerweise nicht kennt!! Es braucht schon viel, dass die KESB das Kind einfach mitnimmt…. Gehe zum Anwalt. Oder suche das Gespräch mit der KESB, nimm aber am Besten noch jemand „neutrales“ mit… irgend etwas muss ja vorgefallen sein…


KielSprotte

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KESB ist Schweiz - oder? Da kann Frau Bader dir eh nicht helfen. Ab zum Anwalt vor Ort!


Mitglied inaktiv

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Du weist scgin, dass es ein deutsches Forum ist.....


patonswiss

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äue wieso solll ich das wisse frage ja nur ob jemand ahnung hat


Suomi

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Naja man kann schon wissen, dass es ein deutsches Forum ist aufgrund der Domain mit der Endung .de und weil Frau Bader in Deutschland als Anwältin arbeitet.


Mitglied inaktiv

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CH würde ja auch nicht in einem schweizer forum fragen, was ich machen soll, wenn ein deutscher Händler nicht liefert trotz Zahlung.


patonswiss

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entschuldigung wen ich siee jetzt angfreife aber was ist das für eine doff frage wen man meine situatin betrachtet mein kind wurde sozusagen entführt dann ist klar das ich jede hilfe frage an nehme und ob deutsh oder österrich jeder hat teilweise die gleichen sachen


ZoeSophia

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Nein, in der Schweiz gelten Schweizer Rechte, in Deutschland deutsche Rechte, in Österreich österreichische Rechte…. Dein Kind wurde nicht entführt, es wurde von der KESB in Obhut genommen… es gibt Gründe dafür, diese kennen wir nicht. Nur weil ihr von jemanden betreffend eurer Finanzen betreut werdet und da was nicht in Ordnung ist, wird ein Kind noch lange nicht von der KESB in Obhut genommen, da muss schon noch eine Vorgeschichte existieren. Und nein, du wurdest nicht doof angemacht, man hat dich lediglich darauf hingewiesen, dass Frau Bader eine Deutsche Anwältin ist, welche sich mit dem Deutschen Recht auskennt… die kann dir da nicht weiter helfen! Ab zum CH Anwalt!


Berlin!

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Und das Familienrecht ist in allen diesen Ländern nicht einheitlich EU hin oder her. eine deutsche Anwältin kann dir doch nichts zum Verfahrensgang und den rechtlichen Möglichkeiten in der Schweiz sagen. Und googeln kannst Du vermutlich selbst. So dringend kann es nicht sein, wenn du hier schreibst statt endlich vernünftige Hilfe vor Ort zu holen. Riecht für mich trollig.


Pamo

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Nimm dir sofort einen Anwalt.


Mitglied inaktiv

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*entschuldigung wen ich siee jetzt angfreife aber was ist das für eine doff frage wen man meine situatin betrachtet* Selbst wenn ich es jetzt wüsste, würde ich es dir nicht sagen Wie man Wald reinruft


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