Teddy1990
Hallo Frau Bader, Mein Mann hat vom 2.8.21-2.1.22 Elternzeit plus, er hat jeden Monat das Erlaubte dazuverdient. Zum 31.12.21 hat er seinen Job gekündigt, da die Geschäftsführung gewechselt hat und er unter der neuen nicht arbeiten möchte. Jetzt haben die einfach für Dezember alle 144 Überstunden ausgezahlt. Müssen wir deshalb das Elterngeld jetzt zurückzahlen? Viele Grüße Kerstin
Hallo, kommt darauf an, ob es als Einmalzahlung (dann unproblematisch) oder als Lohn (dann problematisch) deklariert ist. Liebe Grüße NB
Felica
Kommt drauf an wie die auf der Abrechnung erscheinen. Wenn als Einmalzahlung deklariert, dann nicht. Blöde ist es wenn die das nicht als Überstunden aufgeführt haben, sondern es so aussieht als wenn er 144 Std mehr gearbeitet hätte. Dann habt ihr ein echtes Problem. Aber wenn Dein Mann zum 31.12.2021 gekündigt hat, dann war das doch klar das ausstehende Überstunden und restlicher Urlaub dann ausgezahlt werden. Einfach so haben die da also gar nichts gemacht. Sondern die waren dazu gesetzlich verpflichtet. Soetwas muss zum Vertragsende hin passieren. Hätte Dein Mann das verhindern wollen, hätte er frühstens zum 31.01.2022 kündigen dürfen. Die Daten so können aber nicht passen wenn nach Lebensmonaten genommen. Ist aber egal, so hätte Dein Mann halt einen Tag unbezahlte EZ mehr gehabt.
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren