Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie hoch ist die Erwerbsobliegenheit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie hoch ist die Erwerbsobliegenheit?

Schneck78

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Liebe Frau Bader, der Vater meiner Kinder zahlt momentan 120 % des Mindestunterhaltes an Kindesunterhalt (Stufe 5). Lt. Düsseldorfer Tabelle hat er ja eine Pflicht, die Höhe einer Einkünfte beizubehalten. Auf welche Höhe erstreckt sich seine Erwerbsobliegenheit für die Höhe des Kindesunterhaltes? Auf die 100 % Mindestunterhalt oder auf seine bisherigen 120 %? Vielen Dank. Schneck78


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, was er bis jetzt gearbeitet hat. Ansonsten bis zum Mindestunterhalt. Liebe Grüße NB


la-floe

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Moin, auf den Mindestunterhalt. LG floe


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