Mischolski
Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund neuer Begebenheiten und dem Wohnungswechsel der Mutter unserer Tochter möchte ich eine neue gerichtliche Umgangsvereinbarung. Das Verhältnis zur Mutter ist sehr belastet und inzwischen wird von Ihrer Seite in keinster Weise mehr zum Wohle unserer Tochter agiert. Auch Vermittlungsversuche bei der Familienberatung sind gescheitert, die zusammengeschusterte vorläufige Regelung vom Jugendamt Kreis Windeck (wo die Mutter und unsere Tochter mittlerweile wohnen) bringt überhaupt keine Ruhe für alle Beteiligte.Umgangston und Verhalten bei den Übergaben sind absolut verantwortungslos. Die Not ist groß und da mich dieses Chaos schon seit Jahren begleitet, weiß ich das nur eine kronkret getroffene Umgangsvereinbarung an die sich resolut gehalten werden muss, der einzige Weg ist, unsere Tochter so gut es nur möglich ist da raus zu halten. An viele Punkte der vereinbarten Umgangsregelung des OLG Köln wird sich strickt nicht gehalten. Nun zu meiner Frage: Wie beantrage ich beim Amtsgericht Siegburg die Änderung der Umgangsregelung vom OLG Köln? Einen Anwalt möchte ich nicht hinzuziehen. Vielen Dank im Voraus!!
Hallo, Anwaltszwang besteht nicht. Ein neuer Antrag ist möglich, wenn der Beschluss schon länger her ist o sich etwas wesentliches geändert hat. Wie ich Sie verstehe, wollen SIe nicht den Beschluss, sondern die Umsetzung ändern. Steht dazu etwas im Beschluss? Sehr schwierig. Lesen Sie mal hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/04/rs20080401_1bvr162004.html Liebe Grüße NB
Kaiserschmarrn
Bei einem solchen Verfahren besteht Anwaltszwang. Um eine Beauftragung eines RA kommt man da nicht herum.
Mischolski
Wieso besteht bei solch einem Verfahren Anwaltszwang? Die Änderung soll ja beim Amtsgericht erfolgen.
Kaiserschmarrn
Eine Umgangsstreitsache ist Familienrecht, sprich dies wird beim Familiengericht des Amtsgerichts verhandelt und da gilt Paragraph 114 Abs. 1 FamFG.
la-floe
@Kaiserschmarrn Bei Umgangs- und Sorgerechtssachen existiert KEIN Anwaltszwang.
cube
Das OLG steht doch über dem AmtsG - und dennoch wird dort ein Entscheid des OLG angefochten?
Mischolski
Es geht hier ja um eine Änderung der Umgangsvereinbarung. Gerichtsstand ist nach Umzug nicht mehr Köln sondern Siegburg. Ich gehe davon aus, dass dies vor dem Amtgericht Siegburg erfolgt und nicht automatisch auch beim Oberlandesgericht. Das wäre u. A. auch eine Frage von mir. Auch wie ich, wenn ich mich selber vertrete, den Vorgang in Gang setze. Also in welcher Form muss ich den Antrag beim Gericht einreichen?? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort die mich diesbezüglich weiter bringt.
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