Mitglied inaktiv
wir haben eine wohnung schon mündlich zugesagt, weil wir etwas unter zeitdruck stehen. jetzt haben wir uns das alles noch mal genau überlegt und sind nicht mehr so ganz begeistert. wir haben nun befürchtungen, dass wir unsere schlafzimmermöbel nicht unterbringen, haben vorher leider nicht ausmessen können. ist die mündliche, telefonische, zusage von uns bindend? müssen wir den mietvertrag unterschreiben? der mietvertrag würde erst ab september 03 beginnen. vielen dank conny! p.s. wenn sie meine frage nicht beantworten können, vielleicht haben sie ja einen tip, an wen ich mich wenden könnte. beim mieterbund habe ich es schon versucht, bekomme aber keine auskunft, weil ich ja kein mitglied bin. und die mitgliedschaft dauert etwas, bis sie wirksam ist. ist aber definitiv zu spät für mich, darauf zu warten.
Hallo, sorry. Nur entgeltlich über meine EMail. NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beginn der EZ
- Formulierung
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?