Mitglied inaktiv
Da ich Verheiratet bin und ich ein Kind von meiner damaligen Affaire ein Kind bekam,möchte ich fragen ob mir ein Geld vom Kindsvater zusteht.Das Kind ist mitlerweile 11 monate.wenn ja bekomm ich die 11 monate rückwirkent auch bezaht und was muss ich machen das ich das Geld vom Kindsvater bekomme.m.f.g Maedl
Hallo, alle Rechte und Pflichten nur, wenn es offiziell ist. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
ja das geht. Du musst aber vor gericht anerkennen lassen ,das dein Mann nicht der Vater ist und dann muss der Erzeuger das Kind anerkennen.Falls der dies nicht freiwillig tut musst du auch damit vor gericht. Zahlen muss er ab Geburt. Ich hatte den Fall auch. Info gibt es beim Jugendamt. Gruss Meli
Mitglied inaktiv
Danke für dein schreiben.kannst du mir vielleicht auch sagen bzw.schreiben ob dann der kindsvater auch ein zwei wöchiges besuchsrecht hat und wenn ja muß ich es ihm gewähren.(Was ich überhaupt nicht will das er es holt.)L.G.Maedl
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