Lady41
Hallo , mein Sohn (24) wohnt seit einem Jahr alleine in einer 2 Zimmer Wohnung . Vor kurzem ist durch einen Sturm ein Innenfenster zu Bruch gegangen. Als er von der Schule (Betriebsfachschule ) nachhause kam fand er nur noch Scherben und Chaos vor. Er ist dann zu einem Mieter unter ihm gegangen und bat um Hilfe. Dieser hat dann die Verwaltung angerufen und die haben ihm dann einen Glaser vorbei geschickt der eine Notbeglasung in Form einer grossen Holzscheibe vornahm. Das Fester was kaputt ging ist eine Handanfertigung und er bekam die neue Verglasung erst 3 Wochen später. Zu diesem Zeitpunkt wurde gebeten es seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Diese teilte uns aber mit das sie in so einem Fall nicht haftet , da dies über die Gebäudehaftpflicht laufen müsste vom Vermieter. Heute bekam mein Sohn nun ein Schreiben mit der Bitte den Betrag von 193,00 Euro für die Scheibe zu erstatten !!!! Muss er das ? Ihn trifft doch da gar keine Schuld ! lg yvonne
RUB
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