HarleyQinn
Hallo, Meine Tochter ist 12 Jahre und lebt bei mir. Ihr Vater zahlt regelmäßig Unterhalt und Sie ist fast immer am Wochenende 1-2 Tage bei ihm. Er möchte nun mit ihr in den Urlaub und sagt dass ich mich um den Reisepass kümmern MUSS, da sie bei mir lebt. Ich habe ihm gesagt ich unterschreibe gerne oder komm mit aber wenn er in den Urlaub möchte soll er sich doch auch bitte um das organisatorische kümmern und einen Termin ausmachen. Er denkt immer dass ich mich um ALLES kümmern muss da sie bei mir lebt und er ja seinen Teil getan hat durch den Unterhalt. Stimmt das so? Oder muss er wenn er was will sich auch drum kümmern? Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Hätte er nett gefragt wäre es auch was anderes aber er hat mich angeschrien, dass es meine Aufgabe sei mich um alles zu kümmern und geteiltes Sorgerecht bedeutet nicht dass er mir meine Arbeiten abnimmt für die ich verantwortlich bin....Bin ich für alles verantwortlich weil sie bei mir lebt? Muss ich alles alleine machen obwohl wir geteiltes Sorgerecht haben? Kommt es da wirklich drauf an bei wem Sie lebt?
Hallo, ja, es sind tatsächlich davon ab, bei wem das Kind lebt. Nur der kann den Pass beantragen. Dies steht in 6.1.3.4 PassVwV http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, naja, in erster Linie ist der Reisepass ja für eure Tochter, die ansonsten nicht mit in den Urlaub fahren kann. Versteh mich nicht falsch, ich denke auch, dass ein getrennt lebender Vater sich kümmern könnte, aber weil der Vater schlecht kommuniziert und/oder sich, nach Deiner Schilderung, aus der Verantwortung zieht, sollte doch euer Kind nicht leiden oder gar verzichten müssen, oder? Wie es rechtlich aussieht, kann ich Dir nicht sagen. Viele Grüße
Felica
Ihr müsst euch beide kümmern. Da ihr beide das Sorgerecht habt braucht es von euch beiden die Unterschrift.
mamavonbaby
Genauso wie du es ihm vorschlägst wird es gemacht. Er will mit ihr in den Urlaub und braucht einen Eeisepass. Er muss dafür einen Termin besorgen. Er muss dafür von ihr Bilder machen lassen. Du gehst dann mit dem EX und Tochter zum Termin und unterschreibst. (Unter Umständen ist dazu auch eine Vollmacht von dir ausreichend, dann brauchst du nicht mal mit hin. Bei uns hatte eine Vollmacht gereicht, aber wir sind auch verheiratet, ich weis nicht ob das bei getrennt lebenden Eltern auch geht)
HarleyQinn
Sie wird nicht verzichten müssen, da er es dann wiederwillig macht aber weiter darauf beharrt dass es meine Aufgabe gewesen wäre, da er mich ja mit dem Unterhalt „für sowas bezahlt“.....so sieht er es zumindest.
Pamo
Nein, du musst diesbezüglich gar nichts. Und der Kindesunterhalt ist tatsächlich zum Unterhalt des Kindes zu verwenden und nicht als Entlohnung für Zuarbeiten. Die Schreierei würde ich mir verbitten und falls er nicht seinen Ton mäßigt, würde ich auf schriftliche Kommunikation bestehen. Könnte aber schwierig werden, falls er schon seit Jahren den Tyrannen mimt und du das stillschweigend aushältst.
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