Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weiterbeschäftigung

Frage: Weiterbeschäftigung

frellen

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Hallo, ich habe eine Frage zur Lohnzahlung während der Schwangerschaft. Ich bin im Handel als Filialleiterin tätig. Ich bekomme Zuschläge für Leistung und Provision. Nach Mitteilung meiner Schwangerschaft sollen diese nun wegfallen. Ich kann aber weiterhin arbeiten, werde aber nicht mehr direkt als Filialleiterin eingesetzt. Darf mein Arbeitgeber mir wegen der Schwangerschaft die Zuschläge streichen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gilt als Maßstab der Durchschnitt der letzten 3 Mo vor der Schwangerschaft. Der AG darf jetzt nicht einfach Zuschläge etc kürzen. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Nein, streichen dürfen Sie das nicht. Du bekommst den Durchschnitts-Lohn der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft. Die Zuschläge müssen allerdings jetzt versteuert werden (falls das vorher anders geregelt war). LG luvi


mellomania

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warum wirst du nicht mehr als fililalleiterin eingesetzt?


frellen

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Weil ich in meiner Filiale allein wäre und das darf man in der Schwangerschaft nicht also werde ich in eine andere Filiale versetzt wo ich nicht allein bin und da ist ja schon ein Filialleiter. Für meine Filiale ist bereits ein neuer Leiter gesucht worden.


mellomania

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trotz allem wirst du so weiterbezahlt wie bisher. nur die zuschläge musst du versteuern. die differenz vom gehalt was du als FLin bekommst zu dem, was du in dem jetzigen job verdienen würdest, bekommt der AG ja von der KK zurück.


frellen

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Die Zuschläge wurden bei mir schon immer mit versteuert


Mitglied inaktiv

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Du musst den Durchschnitt von den 3 Monaten vor Schwangerschaft bekommen.


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