Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

weiß nicht ob es hierhin passt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: weiß nicht ob es hierhin passt

Mitglied inaktiv

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also hallo, bin 23 jahre alt und mutter einer einfach bezaubernden tochter, sie ist gerade 8 wochen alt geworden.ich stille voll. zu meiner frage.... habe ich ein recht in der öffentlichkeit und in öffentlichen häusern zu stillen? ich meine klar stille ich auch, wenn ich mit ihr unterwegs bin, aber mir hat jetzt jemand gesagt, das man mich z.b. aus nem kaufhaus rausschmeißen darf, wenn ich da still... ich glaub das zwar nicht ganz, wäre aber mal daran interessiert ob sowas in nem gesetzbuch erwähnt wird, oder es einen präzedenzfall gibt lg manuela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt dazu keine Regelung. Aber jeder kann sein Hausrecht ausüben. Ich persönlich finde, es kommt immer darauf an WIE man es macht. Manche Mütter sind richtig provakativ und legen ihren ganzen Oberkörper frei. In einem staatlichen Gebäude wird Ihnen kein Ärger passieren. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Gesetzlich ist da hier in Deutschland nichts dazu geregelt. Das Hausrecht kann natürlich jeder ausüben. Jeder Befugte kann bestimmen, wer sich in seinem Haus aufhält... Ich bin beim zweiten Kind mal aus einem Lokal geflogen, als ich (mit Winterpulli und superdezent) gestillt habe. Viele Grüße Désirée


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