Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weinachtsgeld

Frage: Weinachtsgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin im öffentlichen dienst tätig, und seit diesem jahr im Mutterschutz und gehe auch nächstes jahr im februar wieder arbeiten. Nun wollte ich fragen ob mir dieses Jahr Weinachtsgeld zusteht. und dann ob volles oder anteilmäßig. Vielen Dank im vorraus Yvonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sind Sie im Mutterschutz oder im EU? Im öff. Dienst gilt BAT-davon gibt es drei Fassungen, je nach dem. Dort ist Ihr Problem abschliessend geregelt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Weihnachtsgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, d.h. niemand hat ein ernsthaftes Anrecht darauf und somit ist es auch nicht einklagbar. Gruß Heike


Mitglied inaktiv

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hallooooo da muss ich der Heike zustimmen. Kein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet Weihnachtsgeld zu geben. Liebe Grüsse


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