Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wechselmodell

Frage: Wechselmodell

Alexandra90

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Hallo, mein Sohn lebt seit der Trennung vom Vater (2019) im Wechselmodell. Leider lebt mein Kind dadurch zwei Leben, da wir uns bei der Erziehung und Sorge nicht einig sind. Beim Vater bekommt er alles was er sich wünscht, es geht spät ins Bett und in für die Schule wird nichts gemacht. Mein Kind ist nun in der 4. Klasse und man fängt jede Woche wieder bei 0 an, was die Hausaufgaben und das Lernen betrifft. Er hat mittlerweile deutliche Schwächen und auch die Lehrer sagen bereits, man merke ihm an in welcher Woche er gerade steckt. Reden bringt leider nichts. Der Vater schiebt Lernschwierigkeiten und Konzentrationsstörungen nicht dem Schlafmangel und fehlenden Üben zu, sondern möchte jetzt eine ADS Diagnostik mit med.Einstellung. leider finden wir nicht auf einen Nenner. Ich würde mein Kind gern mehr, vorallem in der Schulzeit, bei mir haben. Der Vater willigt nicht ein, da er dann unterhaltspflichtig sei. Eine verbindliche Einigung dazu will er auch nicht treffen, aus Angst ich würde mir im Nachgang einen Unterhaltstitel beim Jugendamt erstreiten. Mein Kind bleibt ganz klar auf der Strecke. Wie kommen wir aus dem Wochenmodell wieder raus? Welche Stellen können unterstützen und wie kann man es notfalls aus übergeordneter Stelle entscheiden lassen? In Summe zielen die Entscheidungen des Vaters nicht auf das Kindeswohl, sondern eher auf möglichst wenig Aufwand ab. Was passiert, wenn wir uns bei der weiterführenden Schulwahl nicht einigen können? Danke für Ihr Bemühungen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da kommen Sie gar nicht so einfach raus, nur, wenn Sie eine Kindeswohlverletzung nachweisen können. Dann gerichtlich. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Wechselmodell hebt den Anspruch auf Unterhalt nicht auf. Es sei denn ihr verdient gleich. Zuerst würde ich einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt vereinbaren. Und die Schule bitten eine Stellungnahme zu schreiben mit ihren Beobachtungen. Gerne auch direkt ans Jugendamt weil DIE sich Sorgen machen. Dann sieht es nicht nach Gefälligkeit Dir gegenüber aus. Notfalls musst Du eben klagen auf eine Änderung.


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