Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wechselmodell

Frage: Wechselmodell

Kraimi

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit Januar 2021 von meiner Exfreundin getrennt. Wir haben einen 3 jährigen Sohn und seit September 2021 das Wechselmodell. Die Betreuungsform haben wir privat miteinander klären können,ohne dass das Jugendamt oder ein*e Anwalt*in im Spiel war. Nun lerne ich gerade eine neue Frau kennen und in mir kommt die Angst auf, dass meine Ex aus Eifersucht das Wechselmodell nicht mehr möchte. Kann sie dieses Modell einfach auflösen? Gibt es diesbezüglich ein "Gewohnheitsrecht"? Sollte ich das Wechselmodell vom Jugendamt bestätigen lassen? Vielen Dank für Ihre Mühe und ein schönes Wochenende


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde mir das Jugendamt ins Boot holen. Und denen den Status quo mitteilen. Das kann die KM nicht einfach einseitig ändern - auch wenn eine neue Partnerin immer gerne ein Motiv dafür ist. Liebe Grüße NB


mellomania

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Ich würde mich schon übers Jugendamt absichern. Da hängen ja auch die Unterhaltszahlungen dran.


Löwenmama62

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Mich würde mal interessieren wie das überhaupt mit Unterhalt vollzogen wird wenn das Wechselmodel durchgeführt wird.Haben das gerade aktuell in der Familie .....


Pamo

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Unterhalt im Wechselmodell: Die Partner zahlen sich gegenseitig unterschiedlich viel Unterhalt auf Grundlage ihrer jeweiligen Einkommen.


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