Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was nun....

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was nun....

Leonie L.

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Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit, hatte 3 Jahre beantragt, d.h. Ich müsste im November diesen Jahres wieder anfangen zu arbeiten. Aber da ich jetzt wieder schwanger bin (ca. 5ssw) ist meine Frage ob ich ganz normal anfangen muss oder ob mein Chef sagen kann dass es besser ist wenn ich kompl gehe?! Und was bekomme ich wenn ich das letzte Jahr vor der nächsten Geburt gar kein Verdienst hatte? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, aufgrund der Schwangerschaft haben Sie erneuten Kündigungsschutz. Natürlich können Sie zwischendrin wieder arbeiten, dass erhöhte auch wesentlich mehr Elterngeld. Ausschlaggebend hierfür ist nämlich der Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Schwanger = Kündigungsschutz. Dein Vertrag lebt nach der Elternzeit wieder auf und Du gehst normal arbeiten bis zum Mutterschutz.


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