Leonie L.
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit, hatte 3 Jahre beantragt, d.h. Ich müsste im November diesen Jahres wieder anfangen zu arbeiten. Aber da ich jetzt wieder schwanger bin (ca. 5ssw) ist meine Frage ob ich ganz normal anfangen muss oder ob mein Chef sagen kann dass es besser ist wenn ich kompl gehe?! Und was bekomme ich wenn ich das letzte Jahr vor der nächsten Geburt gar kein Verdienst hatte? Danke
Hallo, aufgrund der Schwangerschaft haben Sie erneuten Kündigungsschutz. Natürlich können Sie zwischendrin wieder arbeiten, dass erhöhte auch wesentlich mehr Elterngeld. Ausschlaggebend hierfür ist nämlich der Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Schwanger = Kündigungsschutz. Dein Vertrag lebt nach der Elternzeit wieder auf und Du gehst normal arbeiten bis zum Mutterschutz.
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