Andrea17
Guten Abend Frau Bader Ich bin seit 2011 über Zeitarbeit angestellt Und befinde mich in Elternzeit Meine Elternzeit endet am 03.04.21 mein Arbeitgeber hat sich von 1 Woche bei mir gemeldet und von mir verlang das ich kündigen soll nach meiner Elternzeit da ich nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen kann und ich nur Teilzeit arbeiten gehen kann ab Oktober 21 da mein Sohn erst sein Kindergarten Platz für September 21 bekommen hat Was kann ich tun? Ich werde ja dann drei Monate gesperrt vom Arbeitsamt wenn ich selber kündige Und wenn ich selber kündige hat mir meine Chefin gesagt muss ich 3 Monate Vollzeit arbeiten nach der Elternzeit bis die Kündigung rechtens ist Lg
Hallo, Sie haben Anspruch auf Tz, wenn der betrieb mind 15 AN hat und keine wichtigen betrieblichen gründe entgegegenstehen.Die muss der AG erklären. Selber kündigen würde ich auf keinen Fall. Liebe Grüße NB
mellomania
du erhälst nach der elternzeit DEINEN oder einen vergleichbaren job zu den konditionen von vor der elternzeit zurück. wenn du den alten vertrag, der ja ruht, nicht erfüllen kannst, weil dein kind nicht betreut ist, müsst ihr verhandeln. kommt ihr zu keinem ergebnis, musst du kündigen. ob du einen anspruch auf eine teilzeit hast, kann ich nicht sicher sagen. da kenne ich die bestimmungen nicht. ich frage mich, hast du das nicht vorher geklärt? hast du gewartet bis dein AG dich anruft? du musst dich 3 monate vor ende arbeitssuchend melden um keine sperre zu erhalten. die frist ist jetzt vorbei...wenn di kündigungsfrist laut vertrag 3 monate ist, musst du den vertrag solange erfüllen...
Port
Du hast ab dem 1. Geburtstag ein Recht auf einen Kitaplatz, notfalls musst Du mit Klage drohen bzw. Ersatz des Verdienstausfalles, wenn Du keinen Platz bekommst. Zudem bekommst Du sowieso kein ALG 1, wenn das Kind nicht betreut ist, denn Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Wie hast Du Dir das denn vorgestellt? Du bist ganz schön spät dran, um Dir darüber Gedanken zu machen.
KielSprotte
???? Du hast EZ bis Anfang April, willst ab Oktober in TZ arbeiten.....und bis dahin? Wie ist dein Plan für April - Oktober? Und das ganze fängst du an zu überlegen, nachdem dein AG sich netterweise bei dir gemeldet hat? Wenn der schlau gewesen wäre, hätte er abgewartet und wenn du nicht zur (VZ) Arbeit gekommen wärest, hätte er einen wunderbaren Grund für eine fristlose Kündigung gehabt. Also sehe zu, dass du dein Kind betreut bekommst und erscheine am 03.04. auf der Arbeit, ansonsten sieht es schlecht aus.
Mitglied inaktiv
Verstehe deine Logik nicht. Was soll April bis Oktober passieren? Arbeiten geht nicht, egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Kündigen geht auch nicht, bekommst eh kein alg1 ohne Kinderbetreuung. Da ist es schon egal ob der AG dir kündigt oder du kündigst. Kündigen muss der AG dir nämlich nicht
cube
Das es deine Pflicht gewesen wäre, sich rechtzeitig darum zu kümmern, was mit deinem Vertrag ist, Kita-Platz etc, weißt du schon. Du kannst jetzt schnellstens mit deinem AG darüber sprechen, ob er evt. bereit wäre, deine EZ bis Oktober zu verlängern, um so einer Kündigung erst mal zu entgehen. Ich gehe davon aus, du hast nur 1 Jahr EZ beantragt, der AG muss dem also nicht zustimmen. Ich würde also dort zu Kreuze kriechen und dich dafür entschuldigen, dass du es verbaselt hast etc. Gleichzeitig bei der Stadt Druck machen, dass du einen Platz brauchst, weil du sonst voraussichtlich deinen Vertrag verlierst. Da du vermutlich da auch nicht schon vorher mal das Thema "Platz ab 1.4. angesprochen hast, würde ich auch da kleine Brötchen backen und möglichst freundlich und zerknirscht wirken. Dann wäre auch erst ml der Vater des Kindes für dich zuständig - Betreuungsunterhalt, wenn du eben nicht arbeiten gehen kannst. ALG 1 geht ja nicht, da dein Kind nicht betreut ist. Und dann würde ich mich jetzt schon mal darum kümmern, wie du das mit der TZ handhaben willst ab Oktober. Du hast zwar einen Anspruch auf TZ - der AG kann aber ablehnen aus betrieblichen Gründen. Und spätestens dann müsstest du doch selbst kündigen, wenn dir VZ absolut nicht möglich ist oder du das nicht möchtest.
Berlin!
Du hast mal wieder einen komplett falschen, gefährlichen Rat gegeben. Wie kannst Du ernsthaft raten, zu kündigen? Hör' doch endlich auf damit, am Ende glaubt Dir noch jemand!
mellomania
hast du ihre Frage gelesen? verstanden? sie kommt JETZT auf die idee, dass sie arbeiten müsste, das aber erst ab oktober kann. wenn sie jetzt nicht arbeiten kann und er AG ihr die EZ nicht verlängert dann muss sie arbeiten. wenn sie das nicht kann muss sie kündigen. das ist doch ihr problem und ihr versäumnis! der AG muss sich gar nicht melden bei ihr! sie KANN doch erst ab oktober arbeiten wie sie schreibt! selbst TZ jetzt geht nicht. danach haben auch andere gefragt. aber gut, dass du das richtig gemacht hast. wartest echt auf sachen die andre schreiben und reibst dir die hände gell? verbrenn dich nicht
Berlin!
Schnucki, Du bewertest die Fragestellerin.Nicht die Frage. Kannst Du machen, ist halt unprofessionell. Du hast ihr zur Kündigung geraten, wenn sie nicht Vollzeit arbeiten kann und mit keiner Silbe erwähnt, dass sie Anspruch auf Teilzeit hat (unter den genannten Voraussetzungen). Ob es Fristen gibt und welche war gar nicht die Frage und sollte dazu gesagt werden. Aber deswegen muss sie doch nicht kündigen! Du bist echt unmöglich.
mellomania
sie macht angaben, unter welchen man gar nicht richtig beraten kann. merkst DU was? sie schreibt, dass sie arbeiten müsste ab april aber erst ab oktober kann! das sind rund ein paar wochen noch. sie ist faktisch viel zu spät dran. aber das überliest du. da bin ich gerne unmöglich. wie andere auch. danke dass du mich drauf hingewiesen hast!
Berlin!
Du kannst auch bei mehr Angaben nicht richtig beraten, aber das ist ein anderes Thema. Aber genau das ist es: Du weisst ja sogar, dass Deine Antwort nur schlecht sein kann und gibst sie dennoch, ohne auch nur kenntlich zu machen, dass Du Dir nicht sicher bist oder Angaben fehlen. Anstatt zu fragen gibst Du falsche Ratschläge. Und bist beratungsresistent. Such Dir doch ein anderes Hobby als Jura.Irgendwas, was Du kannst.
mellomania
hör auf damit. lass es einfach sein.
Berlin!
Erst, wenn Du aufhörst. An ebde glaubt dir noch jemand Deinen Unsinn. Wenn jemand solche gefährlichen, falschen rRatschläge gibt, sage ich was dazu.
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