Kasita
Ich habe Mutterschaftsgeld bei der OAK beantragt- ich bin selbstständige und dort freiwillig versichert, habe 3 Monate vor der Entbindung extra meinen Vertrag auf Krankengeldanspruch aufgestockt. Man muss dazu sagen, dass ich erst seit Nov 2018 selbstständig bin und meine Einnahmen, die dann als Berechnungsgrundlage für den Krankenkassenbeitrag zugrunde gelegt wurden, geschätzt habe. Die erste valide Steuereklärung zur Beitragsberechnung ist somit die für 2019- diese wurde erst Juni 2021 fertig- Aufgrund von Corona hatte mein erster Steuerberater so viel zu tun, dass ich, um überhaupt eine Berechnungsgrundlage für Eltern- und Mutterschaftsgeld zu haben, zu einem anderen Steuerberater gewechselt bin. Die für das Mutterschaftsgeld zuständige Sachbearbeiterin, mit der ich vor der Geburt zu tun hatte, war auch der Meinung, wir warten mit der Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes bis die Steuererklärung vorliegt, damit die Beitragshöhe nicht im Nachhinein angeglichen werden muss. Nun ist die inzwischen zuständige Sachbearbeiterin aber der Meinung, mir stünden nur 70% des von mir im Vorfeld meiner Selbstständigkeit geschätzen monatlichen Einkommens, aus dem die AOK die vorläufigen monatlichen Beiträge berechnete (die ich natürlich rückwirkend nachzahlen darf) zu! Kann das sein? Ich bin dankbar für Ihren Rat!
Hallo, 70 % ist Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Sie schreiben ja selber, dass Sie auf Höhe von Krankengeld aufgestockt haben. Liebe Grüße NB
Kasita
DIe AOK hat meine Steuererklärung 2019 bekommen und würde jetzt dann erst die Beiträge auf dieser Grundlage rückwirkend erhöhen- argumentiert aber, dass das Krankengeld/ Mutterschaftsgeld auf Höhe der alten, geschätzten Beiträge berechnet würde. Ist das rechtens?
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