Mitglied inaktiv
Liebe Frau Dr.Bader,eine kurze Frage an Sie.Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine 14Monatige Tochter und der Ereuger hat keinerlei Kontakt zu uns d.h. er hat den Kontakt zu uns komplet abgebrochen.Was geschieht mit meiner Tochter falls mir was geschehn sollte?Kann ich Notariell oder übers Jugendamt meine Tochter Absichern,das sie z.b. in mein Elternhaus käme? Vorab Danke ich ihnen für Ihre Antwort. GLG Astrid und Fabienne
Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB