Schneck78
Liebe Frau Bader, innerhalb welcher Zeit sind Kindesunterhalt-Rückstände zu zahlen? Auf der Urkunde steht "sofort". Ich habe aber nirgends gefunden, wieviele Tage das in etwa sind. Hintergrund ist der, dass der Vater den rückständigen Betrag nicht zahlen möchte und ich vollstrecken gehen möchte und mir nicht sicher bin, wann ich das tun darf. Dankeschön. Viele Grüße Schneck78
Hallo, das ist aber eine unglückliche Formulierung, denn "sofort" löst keinen Verzug aus, da man es kalendermäßig nicht bestimmen kann. Ansonsten bedeutet es "ohne schuldhaftes Verzögern" Liebe Grüße NB
Berlin!
Sofort bedeutet so viel wie "unverzüglich". Und das definieren Jurist*innen mit "ohne schuldhaftes Zögern". Das steht, wenn Du nachlesen willst, in § 121 abs. 1 BGB.
Schneck78
Danke Berlin, das kannte ich schon. Aber wieviele Tage definiert man in etwa mit dem "ohne schuldhaftes zögern"? Es geht mir einfach nur darum, nicht zu früh zu vollstrecken. Ein schönes Wochenende
Berlin!
Da gibt es keine Tage. Keinen ungefähren Zeitraum. Wenn der Unterhaltsschuldner zahlen kann, ihn nichts davon bhält, die Zahlung auch zu tätigen, dann muss er es eben sofort machen. Nicht in 2 Tagen oder 6, nicht binnen einer Woche. Sofort. Jetzt. Umgehend.
mamavonbaby
Halt sofort. Und wenn dir nicht bekannt ist das er im Krankenhaus war und er das online Banking nciht nutzen konnte ets du schon auf den Geldeingang wartest, dann kannst du vollstrecken. Eine Zahlung die sofort fällig ist, die ist sofort fällig und du brauchst nur die normalen Bankarbeitstage abwarten und kannst dann auch sofort vollstrecken.Du brauchst auch keine Zahlungserinnerung rausschicken. Das wird oft nur gemacht, weil viele dann eben doch noch zahlen und es einfach günstiger ist, als ein Mahnschreiben vom Gericht. Wenn du also schon länger wartest, dann kannst du loslegen.
desireekk
Sofort ist sogar noch stärker als "unverzüglich". Was steht denn drin bis zu wann der Unterhalt zu zahlen ist, also monatlich? Für den rückständigen Unterhalt: theoretisch könntest Du morgen, 7.2. schon zum GV marschieren und pfänden lassen, denn wenn Du den Tital in den Händen hast, dann hat er den auch, oder? Wie lange hast Du denn den Titel? Nimm alle Daten mit die du vom KV hast, inkl. Angaben zum AG. VG D
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