Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ich habe kein schwankendes Gehalt sondern jeden Monat den gleichen Verdienst. Seit Jahren. Heute habe ich von meinem AG ein Schreiben erhalten, was ich zu beachten habe bezüglich Zuschuss Krankenkasse etc. Es wird aber angegeben, dass der Schnitt letzten drei monate vor beginn des mutterschutzes genommen wird. das wäre aber ein Nachteil für mich, da ich ab dem 1.3. einen Stufenaufstieg habe und der Muschu am 18.5. beginnt. wenn der Schnitt genommen wird, ist der geringere Februar noch dabei. daher verstehe ich nicht, warum jetzt bei mir der Schnitt genommen wird und nicht das, was ich eigentlich verdient hätte. ich dachte es wird nur der Schnitt genommen, wenn das Gehalt schwankend ist mit Schichtzuschlägen etc. welche Gesetzesgrundlagen sind dort betroffen?
Hallo, die dauerhafte Änderung muss berücksichtigt werden. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Das Mutterschaftsgeld wird aus dem Schnitt der letzten 3 Monate berechnet, wenn sich in diesem Zeitraum aber eine dauerhafte Änderung ergibt, muss dieses entsprechend berücksichtigt werden.
Mitglied inaktiv
es fällt dann ja trotzdem geringer aus, da erst ab 1.3. das höhere gezählt wird. daher versteh ich es nicht...
Mitglied inaktiv
Hallo lies dir mal diesen Link durch https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-mutterschaftsgeld-3-zuschuss-nach-dem-mutterschutzgesetz-entgelterhoehung-im-referenzzeitraum_idesk_PI42323_HI2621161.html Danach muss während des Mutterschutzes das erhöhte Entgelt genommen werden. Ist ja ähnlich, wenn man die EZ abbricht wegen neuen Mutterschutz, dann zählt ja auch der ursprüngliche Vertrag
Mitglied inaktiv
Danke! Genau das meinte ich.
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