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Hallo Eine Freundin von mir hat Zwillinge, sie erhält keinen Geschwisterbonus. Dieser wurde abgewiesen mit der Begründung sie seien ja an einem Tag geboren, war nur eine Schwangerschaft. Die Kinder einer Bekannten von ihr kamen um 23.30h und 00.15h, wurden natürlich geboren, und diese Bekannte bekommt den Geschwisterbonus. Laut dem was ich weiss bekommt man diesen, wenn es ein weiteres Kind im Haushalt gibt unter 3 Jahren. Das ist doch auch bei ihr gegeben. Weiß jemand Rat ? Danke
Hallo, alles geklärt :-)? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, den Geschwisterbonus ansich erhält man nicht, aber das Elterngeld erhöht sich für jeden Mehrling um pauschal 300,-€ bis maximal 1800,-€ Elterngeld. Das kann ansich auch nicht abgelehnt werden. § 2 Abs. 6 BEEG: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html LG Sabine
Mitglied inaktiv
Sorry, der Höchstbetrag von 1800,-€ kann durch den Mehrlingsbonus überschritten werden. Man kann also mit Zwllingen 2100,-€ maxmila bekommen, mit Drillingen 2400,-€ etc. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort. Habe eben beim googeln meinen Denkfehler gefunden. Geht nicht um die Kinderzahl, sondern die Zeit vom Verdienstausfall. Jemand der ein Einjährigen hat und dann noch ein Kind bekommt, ist länger vom Job weg ( wenn er es nutzt ) , als jemand der 2 Kinder auf einmal bekommt. Da Elterngeld ja für den Verdienstausfall sind, sind 300€ Elterngeld für den 2. Zwilli ja schon sowas wie Geschwisterbonus.
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