Ling
Guten Tag Frau Bader, Sie sagten kürzlich, dass ich Anspruch auf Teilarbeitslosengeld in Elternzeit hätte, weil ich ja durch die große Entfernung nicht mehr bei meinem alten Ag arbeiten kann. Nun folgende Fragen dazu: 1. Welches Schreiben genau brauche ich von meinem AG, um diesen Anspruch bei der Arbeitsagentur geltend machen zu können? 2. Wenn mein AG TZ nicht aus betrieblichen Gründen ablehnt, aber mir dennoch erlaubt, woanders TZ tätig zu sein, reicht das für ALG I ? 3. Ich würde auch eine Vollzeitstelle antreten und meinem alten AG in diesem Fall kündigen. Habe ich auch Anspruch auf volles ALG (obwohl ich in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehe)? Vielen Dank vorab! Viele Grüße Ling
Hallo, 1. Ablehnung TZ 2. Ja 3. Nein. Dann müssten Sie erst kündigen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Wie ist die Entfernung noch einmal zustande gekommen ? Du bekommst das was Du an Arbeitsstunden anbietest. Hast Du bei 40 Stunden einen vollen Anspruch, halbiert er sich, wenn Du nur 20 Stunden arbeiten kannst.
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit