Ling
Guten Tag Frau Bader, Sie sagten kürzlich, dass ich Anspruch auf Teilarbeitslosengeld in Elternzeit hätte, weil ich ja durch die große Entfernung nicht mehr bei meinem alten Ag arbeiten kann. Nun folgende Fragen dazu: 1. Welches Schreiben genau brauche ich von meinem AG, um diesen Anspruch bei der Arbeitsagentur geltend machen zu können? 2. Wenn mein AG TZ nicht aus betrieblichen Gründen ablehnt, aber mir dennoch erlaubt, woanders TZ tätig zu sein, reicht das für ALG I ? 3. Ich würde auch eine Vollzeitstelle antreten und meinem alten AG in diesem Fall kündigen. Habe ich auch Anspruch auf volles ALG (obwohl ich in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehe)? Vielen Dank vorab! Viele Grüße Ling
Hallo, 1. Ablehnung TZ 2. Ja 3. Nein. Dann müssten Sie erst kündigen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Wie ist die Entfernung noch einmal zustande gekommen ? Du bekommst das was Du an Arbeitsstunden anbietest. Hast Du bei 40 Stunden einen vollen Anspruch, halbiert er sich, wenn Du nur 20 Stunden arbeiten kannst.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?