Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich wollte gerne Fragen, ob es ein freies Wahlrecht für den Kindergarten gibt (für Bayern) - wenn es in der eigenen Gemeinde nur einen Kindergarten gibt. Die Nachbargemeinde hätte Plätze frei, nimmt aber auswärtige Kinder nur auf, wenn die zuständige Gemeinde den Gastbeitrag übernimmt. Hat man irgendwie die Möglichkeit die Übernahme des Gastbeitrages durchzusetzen. Die Eltern haben mit der KiGa-Leitung massive Probleme und die Kinder beginnen bereits unter dem Hickhack der Leitung zu leiden. Vielen Dank für ihre Antwort Dhana
Hallo, grds. muss man die Kinder in den KiGa der eigenen Gemeinde geben - wegen der Kosten. Wenn Ihr KiGa mitmacht und die Kosten übernimmt, kann es auch ein anderer sein. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse