Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe irgendwo gelesen, dass die Zeit für die SS-Vorsorgeuntersuchungen nicht nachbgearbeitet werden muss. Stimmt das oder kann der AG verlangen, dass ich nacharbeiten muss? Gilt das auch für SS-Kurse oder nur für notwendige Arztbesuche?? Vielen Dank für Ihre Hilfe Barbara
Liebe Barbara, gem § 16 MuSchG gilt die Freistellung nur für Untersuchungen im Rahmen der leistungen der gesetzl. KK, die erforderlich sind. SS-Kurse fallen wohl nicht drunter. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Der Arbeitsausfall aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen muß nicht nachgeholt werden. Allerdings sollten die Untersuchungen (wie alle Arztbesuche)zeitlich so gelegt werden, dass möglichst wenig Beeinträchtigung für den AG auftreten. Was die Geburtsvorbereitung betrifft bin ich mir nicht sicher - aber ich denke, wenn es auch Kurse ausserhalb deiner Arbeitszeit gibt, dass du dann diese besuchen mußt anstelle jener Kurse die in der Arbeitszeit liegen (z.B. Vormittagskurse) LG aus Bochum Vanessa