Katyakatya
Obwohl mein Baby in Düsseldorf geboren ist, kommen wir aus einem anderen Land, in dem es möglich ist den Vornamen einfach zu ändern. Nur möchte ich Sie fragen, ob das Standesamt in Düsseldorf die Vornamensänderung akzeptieren wird und die neuen Angaben in Geburtsurkunde problemlos ändert, nachdem das Baby den Vornamen in seinem Heimatland geändert hat? damit es, falls was, die Geburtsurkunde immer beantragen kann und sie mit dem aktuellen/richtigen Vornamen bekommt. Danke im Voraus
Hallo, Das deutsche Namensrecht ist durch das bürgerliche Recht umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Es enthält zahlreiche Namenserklärungs- und Namensbestimmungsmöglichkeiten (z.B. Ehenamensbestimmung), zieht damit aber auch Grenzen. Darüber hinaus können Familienname und Vornamen von Deutschen nur in Ausnahmefällen geändert werden. Gleiches gilt für Namen von Ausländern, die Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder Kontingentflüchtlinge sind. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet. Namensänderungen von Deutschen durch ausländische Stellen sind im deutschen Rechtskreis unwirksam, sofern nicht die Voraussetzungen des internationalen Übereinkommens vom 4. September 1958 über die Änderung von Namen und Vornamen vorliegen. Liebe Grüße NB
Katyakatya
ist das dann in unserem Fall eine Ausnahme, wenn sein Heimatland die Namensänderung akzeptiert ? Ich habe Ihre Antwort leider nicht verstanden :( Er kann den Namen im Ausland ändern, ist aber hier geboren. Wird das Standesamt diese Namensänderung akzeptieren?
Katyakatya
ist das dann in unserem Fall eine Ausnahme, wenn sein Heimatland die Namensänderung akzeptiert ? Ich habe Ihre Antwort leider nicht verstanden :( Er kann den Namen im Ausland ändern, ist aber hier geboren. Wird das Standesamt diese Namensänderung akzeptieren?
Port
Nein, es wird hier nicht akzeptiert.
Berlin!
Welche Staatsangehörigkeit hat denn das Baby?
Katyakatya
Er kommt ausm nicht EU Land. Warum fragen Sie?
Berlin!
Wenn Dein Kind nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, sind im Ausland erfolgte Namensänderungen auch nicht unwirksam. Unwirksam sind sie nur für Deutsche.
luvi
Hallo, Hat dein Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit? Wenn nein, müsste für euch eigentlich das ausländische Recht zählen. Ob bei Geburt in D trotz ausländischer Staatsangehörigkeit nur das deutsche Recht angewendet werden kann, glaube ich nicht. Beim Familiennamen (wenn 1 Elternteil nicht-deutsch) kann man zumindest wählen nach welchem Recht man den Namen vergeben möchte. LG luvi
Katyakatya
gebau, fürbuns zählt das ausländische Recht. Die Frage ist nur, ob das deutsche Standesamt den neuen Namen in die Geburtsurkunde eingibt und ob das deutsche Stabdesamt die Ausländische Änderung akzeptieren wird?
luvi
Frag mal im Forum info4alien.de nach. Ich kann mir vorstellen, dass sich dort jemand damit auskennt. Es ist ein Forum, in dem es um ausländerrechtliche Themen geht. Mir haben sie sehr hilfreiche Auskunft gegeben. LG luvi
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