Liebe Frau Bader, Ich habe letztes Jahr im Juni meine Tochter bekommen. Da ich eine Abteilung leite, habe ich die Fehlzeiten so gering wie möglich gehalten. Ich habe freiwillig auf den 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt verzichtet und bis zur Geburt gearbeitet. Lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen 8- wöchigen Mutterschutz nach der Geburt habe ich eingehalten und bin nach den 8 Wochen Abwesenheit wieder in Vollzeit 100% zurückgekommen. Mein Gehalt wurde zu nahezu 100% auch im Mutterschutz weitergezahlt, abzüglich eines kleinen Anteil Mutterschaftsgeld. Zu meiner Frage: mein Gehalt setzt sich aus einem Festgehalt (70%) und einem variablen Bonus (30%) zusammen. Der Bonus wird immer im April des Folgejahres ausgezahlt. Da ich ja keine Elternzeit genommen habe und nur die gesetzlich vorgeschrieben 8 Wochen gefehlt habe, steht mir der volle Bonus zu oder werden mir anteilig für die 8 Wochen etwas abgezogen? Vielen Dank und Gruß Glückskind
von Glückskind1975 am 29.01.2022, 08:08