Glückskind1975
Liebe Frau Bader, Ich habe letztes Jahr im Juni meine Tochter bekommen. Da ich eine Abteilung leite, habe ich die Fehlzeiten so gering wie möglich gehalten. Ich habe freiwillig auf den 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt verzichtet und bis zur Geburt gearbeitet. Lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen 8- wöchigen Mutterschutz nach der Geburt habe ich eingehalten und bin nach den 8 Wochen Abwesenheit wieder in Vollzeit 100% zurückgekommen. Mein Gehalt wurde zu nahezu 100% auch im Mutterschutz weitergezahlt, abzüglich eines kleinen Anteil Mutterschaftsgeld. Zu meiner Frage: mein Gehalt setzt sich aus einem Festgehalt (70%) und einem variablen Bonus (30%) zusammen. Der Bonus wird immer im April des Folgejahres ausgezahlt. Da ich ja keine Elternzeit genommen habe und nur die gesetzlich vorgeschrieben 8 Wochen gefehlt habe, steht mir der volle Bonus zu oder werden mir anteilig für die 8 Wochen etwas abgezogen? Vielen Dank und Gruß Glückskind
Hallo, da Sie trotz Mutterschutz die Vorgaben erfüllen, steht Ihnen der Bonus zu. Liebe Grüße NB
Glückskind1975
Falls relevant, kurzer Nachtrag. Der Bonus ist an die individuelle Zielerfüllung gekoppelt. Mein Chef hat mir im Jahresabschlussgespräche bestätigt und es auch im System dokumentiert, das ich alle Ziele für 2021 zu 100% erfüllt habe. Danke
desireekk
Ich war damals in einer ähnlichen Situation: Das Beschäftigungsverbot wird den Bonus nicht schmälern. Es ist ein gesetzliches Arbeitsverbot, dein Arbeitsverhältnis gut jedoch in dieser Zeit nicht. Deshalb wird der Bonus für das gesamte Jahr berechnet. Ich habe übrigens damals genauso wie du gearbeitet: vorher auf dem Mutterschutz verzichtet und danach sofort wieder angefangen. Viele Grüße D
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