Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

VÖ in den Waldkindergarten verlegen

Frage: VÖ in den Waldkindergarten verlegen

Mona201

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Hallo, wir haben aktuell folgendes Problem. Unser Kindergarten bietet VÖ an. Allerdings sind es nur 3 Ü3 Kinder, die dieses Angebot in Anspruch nehmen. Weshalb dieses Angebot gestrichen werden soll. Im Herbst soll ein Waldkindergarten in der Gemeinde eröffnet werden, der VÖ anbietet. Wir sollen unsere Kinder in dem Waldkindergarten anmelden, sofern wir weiterhin VÖ-Plätze haben wollen, oder sie einfach dann in die Regelgruppe in der jetzigen Einrichtung lassen. Nun meine Frage: Kann das einfach so vom Träger entschieden/beschlossen werden? Wir haben unseren Vertrag mit der jetzigen Einrichtung und nicht mit dem Waldkindergarten. Vielleicht haben sie uns einen Rat, was man da am besten machen kann. Vielen Dank schonmal. Ramona A.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich muss jetzt erst mal googeln und gehe davon aus das VÖ Vormittagsgruppe heißen soll, wenn sich mehr diese Abkürzung auch gar nicht erschließt. Entscheidend ist, in welchem Umfang Sie Bedarf haben, danach richtet sich ihr Anspruch auf den Kindergartenplatz. Einen Anspruch auf einen besonderen Kindergarten haben Sie nicht, er muss zumutbar sein. Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Wie lange geht denn die VÖ? Und wird diese tatsächlich nachweisbar benötigt, um seinen Arbeitsvertrag zu erfüllen? Denn soweit ich weiß, hat man nur Anspruch auf eine Betreuung gemäß Arbeitszeit. Wenn man die VÖ also nicht tatsächlich zwingend braucht, denke ich, kann der KiGa so handeln.


Mona201

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Die VÖ gehen bis 14.30 Uhr. Die Einrichtung hat bis 13 Uhr geöffnet und dann wieder ab 14 Uhr. Es geht quasi um eine Stunde die überbrückt werden müßte.


User-1736455377

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Mhh, das sind ja eher kurze Zeiten. Normal ist bei uns bis 16.30 - verlängert/Spätbetreuung 17 Uhr. Ich denke, es wird davon abhängen, was im Vertrag zu Veränderungen der Öffnungszeiten steht. Und: die Gemeinde bzw. der KiGa bietet ja allen Eltern einen Platz mit den ursprünglich gebuchten Betreuungszeiten an. Ich denken daher, dass ihr entweder wechseln müsst oder mit den neuen Zeiten leben. Ähnlich dem Betreuungsanspruch generell: man hat Anspruch auf Betreuung gemäß Arbeitszeiten - aber keinen Anspruch auf einen bestimmten KiGa.


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