Miriam2020
Hallo Ihr Lieben, Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen. Meine erste Tochter kam September 22 zur Welt . Ich war in Vollzeit beschäftigt. Ich habe ganz normal für ein Jahr Elterngeld bekommen. Im August 22 erhielten wir eine Nachzahlung weil wir die letzten 6 Jahre falsch eingruppiert wurden. Elterngeld bekam ich dadurch nicht mehr, hatte mich bei der Elterngeldstelle informiert. Jetzt bin ich mit dem 2ten Kind schwanger, welches Januar auf die Welt kommen soll. In Mutterschutz bin ich deswegen seit 29.11.2023. am 01.11.2023 habe ich noch für ein Monat in Vollzeit gearbeitet bis zu meinem Mutterschutz, damit ich keine Lücken habe. Laut-Bank bekomme ich genau das selbe Elterngeld wie beim ersten Kind zzgl. Geschwisterbonus. Jetzt hätte ich paar Fragen dazu: Müsste jetzt diesmal meine Höhergruppierung nicht berücksichtigt werden? Mein Mann geht dann direkt nach der Geburt für 2 Monate in Elternzeit. Hier erhält er ja sein Elterngeld. Ich kriege ixh ja in dieser Zeit noch mein Gehalt und Mutterschaftsgeldzuschuss von der Krankenkasse. Ist es dann nicht geschickt das ich die bessere Steuerklasse nehme, damit mehr netto für uns übrig bleibt, da ja mein Mann eh kein Gehakt bekommt für diese 2 Monate. Derzeit habe ich Steuerklasse 6, er die 3. Wie wird sein Elterngeld berechnet? Das letzte Jahr bis zur Geburt oder bis zu meinem Mutterschutz?? Ich hoffe ihr könnt mir helfen, die von der L Bank wussten es /leider nicht. Vielen Dank!!!!!!
Hallo, das Elterngeld Ihres Mannes berechnet sich nach seinen Einkünften der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ihr Einkommen hat damit nichts zu tun. Liebe Grüße NB
misses-cat
Das Elterngeld deines Mannes wird aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet dein Mutterschutz hat nix mit seinem Elterngeld zu tun
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen