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Guten Tag Fr. Bader, kann ein AG seinem Mitarbeiter (werdender Vater) die EZ verweigern, wenn er diese fristgerecht ankündigt (8 Wochen vor ET) Vielen Dank Andrea Grunow
Hallo, nein. Gruß, NB
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ot
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Dein NEIN hast Du ja schon... :-) Es ist ein gesetzliches Recht, bei dem keine Verweigerung seitens des Arbeitgebers vorgesehen ist. Den Passus soll Euch doch mal der AG im BErzGG zeigen :-))) Aber davon ab: 8 Wochen vor ET ist es reichlich früh, die Elternzeit anzuzeigen! Denn wenn unmittelbar an den MuSchu anschließend (auch durch den Vater) EZ genommen wird, dann hat er erst 6 Wochen vor dem Antritt Kündigungsschutz, weil er erst dann die EZ mitteilen muß... Und wenn sich dann der Junior noch zwei Wochen nach dem ET Zeit lässt... Je nachdem ich wie gut ich mit dem AG stehe, würde ich 6-4 Wochen vor ET die EZ anzeigen (frühestens!), wenn sie direkt nach der Geburt (beim Vater geht das) anstatt nicht erst nach Beendigung des MuSchu genommen wird. Hilft das? Désirée
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Danke für den Tip ;-) Andrea
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