Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, der Sohn meines Mannes aus einer früheren Beziehung lebt bei uns, mein Mann hat das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht, das Sorgerecht ist gemeinsam. Vor einem Jahr wurde vor Gericht ein Vergleich über den Umgang geschlossen. Alle 14 Tage verbringt das Kind bei seiner Mutter. Leider gibt es trotz diesem Vergleich immer wieder Streitigkeiten. Jetzt möchte ich gerne wissen, ob es stimmt, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind ihr zu den Besuchswochenenden die Versicherungskarte des Kindes mitzugeben? Vielen Dank für ihre Antwort bereits im voraus. Mit freundlichen Grüßen Michaela E.
Hallo, KK? Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kinderarzt, ob in einem Notfall am Wochenende die Karte benötigt würde! WEnn dem so ist, braucht der Vater die Karte ja unter Umständen. Gruß, NB
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