Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versicherungskarte mitgeben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Versicherungskarte mitgeben?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, der Sohn meines Mannes aus einer früheren Beziehung lebt bei uns, mein Mann hat das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht, das Sorgerecht ist gemeinsam. Vor einem Jahr wurde vor Gericht ein Vergleich über den Umgang geschlossen. Alle 14 Tage verbringt das Kind bei seiner Mutter. Leider gibt es trotz diesem Vergleich immer wieder Streitigkeiten. Jetzt möchte ich gerne wissen, ob es stimmt, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind ihr zu den Besuchswochenenden die Versicherungskarte des Kindes mitzugeben? Vielen Dank für ihre Antwort bereits im voraus. Mit freundlichen Grüßen Michaela E.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, KK? Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kinderarzt, ob in einem Notfall am Wochenende die Karte benötigt würde! WEnn dem so ist, braucht der Vater die Karte ja unter Umständen. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.