Juli-90
Hallo Frau Bader, aktuell bin ich schwanger mit meinem 2. Kind das im Juni 24 geboren wird. Mein 1.Kind ist im Oktober 21 geboren und ich habe 12 Monate Basiselterngeld bekommen. Seit kurzem habe ich ein Kleingewerbe. Zusätzlich bin ich angestellt in Teilzeit. Einnahmen aus dem Gewerbe habe ich bislang noch nicht erwirtschaftet, werden in diesem Jahr aber noch folgen max 35 Euro im Monat. Aktuell bin ich aufgrund starker Übelkeit krankgeschrieben wobei ich auch seit Beginn der Schwangerschaft unter Blutungen leide.Ist dies ein Verschiebetatbestand da ich mich nicht um mein Kleingewerbe kümmern kann? Oder wäre das nur der Fall wenn ich Krankengeld erhalte weil ich ja auch im Angestelltenverhaltnis bin? Vorab vielen Dank!
Hallo, wenn Sie einen Gewinn (auch negativ) im Steuerbescheid nachweisen können, wird der Bemessungszeitraum verschoben. Gute Besserung NB
Dojii
Du brauchst ein Attest deiner Ärztin, dass du im Jahr 2023 aufgrund der schwangerschaftsbedingte Erkrankung nicht voll belastbar warst bzw. eben nicht mehr so arbeiten konntest, wie vorher. Es muss aber in 2023 liegen, nicht 2024. Krankengeldbezug ist dafür nicht zwingend erforderlich, würde aber als Begründung schon alleine vollkommen ausreichen (solange es in 2023 gezahlt wurde).
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