Schlauchi
Liebe Frau Bader, unser Kind besucht eine neu eröffnete Kita (2021). Durch Probezeitkündigungen und "längerfristige Krankheitsfälle" (Schwangerschaft) verkürzt die Einrichtung derzeit in allen 2 - 6 Jährigen bzw. Ü3 Gruppen die Betreuung für alle Kinder der betroffenen Gruppen auf den Zeitraum von 8 bis 15 Uhr (Mo - Do) bzw. 8 bis 12 Uhr (Fr), also unter 35 Std/Wo. Betreuungsverträge sind für alle Kinder geschlossen über 45 Std/Wo (Verträge in geringerem Umfang werden nicht angeboten), die Betreuungszeiten lt. Vertrag liegen Mo - Do zwischen 7.30 und 17 Uhr, Fr von 7.30 und 14.30 Uhr. Die Stellen sind ausgeschrieben, können aber aufgrund der Bewerberlage nicht besetzt werden (es scheint Bewerbungen zu geben, es scheinen Bewerbungsgespräche geführt zu werden - mehr Informationen gibt es von Seiten der Leitung / des Trägers aber auch für den Elternrat nicht). Sobald noch jemand durch Urlaub, Krankheit oder Coronaquarantäne ausfällt, kann in keiner der Gruppen die Betreuung auch nur ansatzweise abgedeckt werden. Wir befürchten, dass aus Personalmangel demnächst tageweise ganz geschlossen werden muss (mglw. mit Notbetreuung durch eine Kita des gleichen Trägers, die aber eigentlich auch "voll" ist). Die Betreuung kann im Moment überhaupt nur aufrecht erhalten werden, indem die Leitung während der Betreuungszeiten voll mit einspringt und eine "Notbetreuung" in den Randzeiten übernimmt (inkl. Durchmischung aller Gruppen, was mit Blick auf Corona und darauf, dass alle Kinder U5 und damit ungeimpft sind, natürlich seine eigenen Probleme schafft), sowie über eine Not-Notbetreuung von älteren Kindern in der U3 Gruppe. Gibt es irgendeine Handhabe gegenüber dem Träger oder dem Jugendamt? Entweder auf Betreuung nach Vertrag (wie auch immer das gehen soll) oder auf (Teil)Rückerstattung der Beiträge (Bezahlung eines 35 Stunden Platzes statt 45 Stunden), um die Kosten für die zusätzliche Kinderbetreuung irgendwie abzudecken? Ist die einzige "Lösung" tatsächlich eine Wechsel der Betreuungseinrichtung (für 2jährige bei uns in der Stadt eigentlich utopisch, v.a. im laufenden Kitajahr)?
Hallo, es besteht juristisch ein Anspruch lt Vertrag. Wenn die Gemeinde das nicht leisten kann, muss ein anderer Kindergarten her. Wenn es den nicht gibt/ da die Situation nicht besser ist, wird es natürlich schwierig. Das ist ja das, was uns andauernd im Fernsehen angekündigt wird. Wegen Quarantäne fallen wichtige Stellen weg und es kommt zu Notständen. Ich würde mal Klartext mit der Leitung reden. Ist das Problem zeitlich begrenzt und wie soll es weiter gehen. Liebe Grüße NB
Berlin!
Zuerst: Wenn der Träger von ich aus die Leistung herunterfährt, müsst ihr auch nur bezahlen, was ihr bekommt. Grundsätzlich habt ihr natürlicheren Anspruch darauf, dass der Vertrag erfüllt wird. Aber, das ahnst Du schon: wie soll das gehen? Unmögliches kann nicht verlangt werden. Der Träger scheint alles Mögliche zu machen, um die Betreuung im grösstmöglichen Umfang aufrecht zu erhalten. Daher denke ich, dass ihr Euren Anspruch nicht werdet durchsetzen können. Das ist wirklich blöd, ich weiss. Aber im Moment auch nicht zu ändern. Jedenfalls nicht juristisch
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