Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verdienstbescheinigung bei Erziehungsgeldantrag fürs 2. Lebensjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verdienstbescheinigung bei Erziehungsgeldantrag fürs 2. Lebensjahr

Mitglied inaktiv

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Hallo, unsere tochter wird zu Ostern 1 Jahr alt. Ab diesem Zeitpunkt gehen mein Mann und ich 20h Teilzeit (wir sind beide Beamte). Für den Erziehungsgeldantrag versuche ich seit Januar vom Arbeitgeber die entsprechenden Verdienstbescheinigungen zu erhalten. Sie wird uns mit der Begründung verwehrt, dass die Tarifverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Lediglich der Monat April wurde uns bescheinigt. Die Erziehungsgeld stelle bearbeitet den Antrag jedoch nicht, bevor eine weitergehende Bescheinigung eingereicht wird. Wir sind auf eine rechtzeitige Weiterzahlung des Erziehungsgeldes angewiesen. Was können wir unternehmen? darf der Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung aus o.g. Gründen verweigern? Viele Grüße Bi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann schlagen Sie dem Ag vor, er soll eine vorläufige Bescheinigung ausstellen. Ich denke schon, dass ein Anspruch darauf besteht. Aber bekommen Sie überhaupt EG? Sie dürfen zusammen netto bei einem Kind um die 23.000 EURO verdienen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hatte auch schon vorgeschlagen, dass die Bescheinigung vorläufig ausgestellt. Aber auch das wurde mir verneint. Ja leider verdienen wir hier im Osten immer noch wenig genug, dass wir das volle Erziehungsgeld auch im 2. Jahr voll ausnutzen können. Deswegen sind wir ja auch auf die pünktliche Weiterzahlung des EG angewiesen. Viele Grüße und Danke bi


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