Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftt - lässt mir keine Ruhe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftt - lässt mir keine Ruhe

Mitglied inaktiv

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Huhu, also ich nochmal... Ich muss also alle möglichen Erzeuger in der gesetzlichen Frist angeben, ja? Aber nur mal angenommen ich machs nich, was passiert dann? Der Richter entscheidet welche "Kandidaten" gestestet werden, oder? Wenn es aber keiner der getesteten ist, droht mir eine Anzeige wegen uneidlicher Faschaussage? Aber wenns einer der getesteten ist, und ich keine weiteren angebe, hab ich Glück gehabt? Mal so rein logisch betrachtet, ist eine Befruchtung vor dem Eisprung doch nicht möglich oder?? Wozu rechnet der Frauenarzt denn diesen Zeitraum aus? Nur da geht doch eigentlich die Befruchtung, oder lieg ich da falsch?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider ist hier nicht die Biologie, sondern das Gesetz entscheidend. Wenn Sie mit einem anderen GV hatten, müssen Sie es angeben. Ist so. Sie können ja Ihre biolog. Einwände mit nennen. Liebe Grüsse, NBN


Mitglied inaktiv

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nun noch was ganz anderes *g* vor der Entbindung habe ich mein Abitur nachgemacht, war also sozusagen Schüler bzw. Student, dafür gibts anscheinend keine genaue Bezeichnung. Daher bekomme ich nun den Mindestbetrag an Eltergeld, und dies 1 Jahr lang. Zuerst dachte ich, ich bleibe 1 Jahr zuhause und versuche dann in ein Arbeitsverhältnis zu kommen, aber nun habe ich mir überlegt, doch lieber 2 Jahre zuhause zu bleiben. Mich hat noch niemand gefragt, wie lange ich Erziehungsurlaub nehmen will, muss ich das irgendwo beantragen??? Oder geht jetzt nur 1 Jahr, weil ich ja auch nur 1 Jahr Elterngeld bekomme? Wenn ich Hartz IV bekomnme, stehen mir und meinem Sohn dann noch andere Sozialleistungen zu?


Mitglied inaktiv

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Hallo, Die Befruchtung ist beim Eisprung, jedoch können die Spermien ca. 5 Tage in deinen Körper überleben. Somit kann leider auch der mit dem du vor deinen Eisprung Sex hattest als Vater in Frage kommen. Sorry, besser kann es dir glaub ich dein FA erklären. Ich musste beim beantragen vom Erziehungsgeld mit angeben wie lange ich in Elternzeit bin und musste man jährlich neu beantragen. Leider war dies noch die alte Regelung mit Elterngeld 2007 kenn ich mich nicht aus. Aber denke das dies ungefähr genauso laufen müsste. Wünsch dir trotzdem alles gute. waddle


Mitglied inaktiv

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ich würde es nicht riskieren.... es gibt ganz komische geschichten, zb ergab das blutgruppengutachten des erzeugers meiner tochter nur 79%....das wird dann vor gericht nicht anerkannt und dann kommen ganz ganz komische fragen ( die dna-analyse ergab dann 99,9996% ). die wege des herrn sind unergründlich, du hast nichts zu verlieren, ich wäre ehrlich, dann brauchst du keine schlaflosen nächte haben...


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