Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsprozess

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vaterschaftsprozess

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mein Sohn ist nun 20 Wochen alt und Anfang nächtes Jahr erwartet mich die Anhörung zur Vaterschaft. Ich muss zu meiner Schande sagen, dass mein Leben vorher kunterbunt war und erst durch meinen Sohn Ruhe eingekehrt ist. Das ein Mal vorweg. So und zwar sprach meine Betreuerin vom Jugendamt (ist auch der Beistand) von der gesetzlichen Empfängniszeit und das nur die die Richterin interessieren wird, die ist dann von Oktober letztes Jahr bis Januar dieses Jahr, aber laut Berechnungen vom Frauenarzt kann man die Befruchtung doch auf 6 Tage genau berechnen...in diesem Zeitraum gabs einen und einen kurz davor, der aber nicht im Zeitraum liegt...diese beiden habe ich angegeben, wobei ich mir sicher bin, dass der "Haupttäter" auch der Vater ist. In der gesetzlichen Zeit gabs es aber noch jemand (auweia) der aber weit entfernt von den 6 Tagen ist. Meine Frage, muss ich nun wirklich alle in der gesetzlichen Empfängis angeben auch wenn sie eigentlich gar nicht in Frage kommen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich wundere mich auch immer über die gesetzliche Regelung-aber Sie müssen es so sagen, wie Sie es mir geschrieben haben (das der andere zu weit weg vom Eisprung war ;-) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ja, mußt du. sonst droht dir eine anzeige wegen uneidlicher falschaussage. so war es zumindest vor 12 jahren.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.