Guten Tag Frau Bader, ich bin z.Zt. noch in 2.Ehe verheiratet, in der 34.SSW und das Kind ist NICHT von meinem Nochehemann sondern von einem EX-Freund. Meine Frage ist: ich würde die Vaterschaftsanerkennung gerne jetzt schon klären lassen, da ich fürchte das es ewig braucht :o). Mein Nochehemann ist deutscher Staatsbürger ( Kontakt nur via Anwalt ), der Kindsvater Portugiese lebt aber dauerhaft in der Schweiz. Wie muss ich vorgehen? Ergänzend hätte ich noch die Frage, ob ich Kindergeld, Elterngeld, UVG auch ohne die Anerkennung unter Vorbehalt bekomme ( lebe von ALG II ). Vielen Dank für Ihre Mühe!