Tissi1703
Hallo Frau Bader , Ich bin mittlerweile immer ratloser & kann auch kaum noch richtig schlafen. Ich & mein Ex Freund ( nicht verheiratet ) haben eine bald drei jährige Tochter. ( geteiltes Sorgerecht ) Am 27.10.2013 hat er sie das letzte mal an seinem besuchstag ( jeden zweiten Sonntag , vom Gericht festgelegt da wir schon einen Sorgerechtsstreit hatten ) abgeholt. Als er sie da wiederbrachte herrschte plötzlich Ruhe , er hat sie nicht mehr geholt nur noch wenn er mal Lust hatte & war Monate nicht da & es kamen immer ausreden warum es denn nicht ginge. Nach Monaten wo er sie dann mal wieder holen wollte , wollte die kleine nicht mehr mit ihm mit. Er wollte sie auf den Arm nehmen & sie mitnehmen doch sie ist von ihm weggelaufen hat angefangen zu weinen & immer gesagt nein nein. Daraufhin ist er immer wütend abgehauen & droht dann immer mit dem Anwalt & Jugendamt , weil ich ihm die kleine ja verweigern würde , weil sie nicht mitgeht. Dieses Spielchen , das er immer mal alle paar Monate kam und es versuchen wollte , hatten wir bis zum 20.04.2014. von diesem Tag an herrschte bis zum 17.07.2014 komplette Funkstille , kein kommen von ihm kein anrufen keine SMS garnichts. Er hat sie ein Jahr lang nicht geholt , war ab & an mal da wo die kleine dann aber nicht mehr mit ihm wollte & drei Monate war komplette Funkstille. Ich kann ihnen die Daten genau sagen , weil alles was mit ihm passiert , ich mit Daten und Uhrzeit genau aufschreibe und das seit unserer Trennung vom 15.07.2012 Jetzt meldet er sich wieder & will sie Sonntag wieder holen & droht mir wieder mit dem Anwalt & Jugendamt ja sogar mit der Polizei wenn die kleine nicht mit ihm geht oder ich nicht so Handel wie er es will. Ich wollte diesen ärger mit dem Jugendamt oder Anwalt nicht nochmal auffrischen aber mit ihm kann man es nicht klären , weil einfach grundsätzlich egal was man sagt die Drohung mit dem Anwalt Jugendamt etc. Kommt. Ich hoffe der Text ist nicht zu kompliziert & sie können mir einen Rat geben. MfG
Hallo, ich wurde auch das Jugendamt einschalten, um eine Gleichmäßigkeit hereinzubringen. Er hat grundsätzlich den Anspruch, das Umgangsrecht auszuüben, auch wenn das Kind das nicht möchte. Laut Gericht (höre ich hier immer wieder) hat die Mutter die Pflicht, das Kind davon zu überzeugen, dass es ganz toll ist, mit dem Vater mitzugehen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Jugendamt, Anwalt und Gericht sind gute Ideen von ihm. Geh drauf ein, anstelle Dich einschüchtern zu lassen. Das will er doch nur erreichen. Lass ihn kommen, die aber nicht mitnehmen. Oder trefft Euch auf dem Spielplatz. So verhinderst Du nix, lässt sie aber auch nicht mit einem wieder Fremden mitgehen. Sag ihm er !! soll einen Termin beim Jugendamt machen damit ihr zusammen darüber sprechen könnt und dann kann er denen mal erklären wieso er sich nicht an den Beschluss hält. Du rufst selbst auch an und warnst sie vor, zeigst Bereitschaft , sagst wann Du könntest. Dennoch muss ich bei allem Ärger sagen dass 3-4 Monate auch nicht soooooo lange Abstände sind. Unsere sehen seit jeher die Großeltern so selten durch Entfernung und kamen immer damit klar. Wie präsent ist der Vater denn bei Euch ? Gibt es Bilder oder sowas ? Wenn er alle zwei Wochen nicht geregelt bekommt könnt ihr Euch beim Jugendamt vielleicht auf einen anderen Rhythmus einigen. Alle 4 oder 6 Wochen oder sowas. Aber das darf er dann da mal erklären.
Pamo
Freundlich nicken und sagen: "Ja, ein Termin beim Jugendamt wäre gut. Und dein Anwalt darf mir auch schreiben." Vorbeugend würde ich die erfolgten und die nicht erfolgten Besuche durch den Vater beim JA schriftlich hinterlegen, und auf schriftliche Kenntnisnahme des JA drängen. Denn wenn dein Ex wirklich mit Polizei und Gerichtsbeschluss kommt, um das Kind abzuholen, dann kann die Polizei nicht wissen dass er sich vorher selber nicht an den Gerichtsbeschluss gehalten hat und deswegen aufgrund des nicht vorhandenen Vater-Kind-Verhältnisses das Kind gar nicht mitnehmen darf. Die würden dann für ihn die Abholung durchsetzen, wenn du nicht begründen kannst wieso er das Kind *nicht* mitnehmen sollte. Ich finde das beschriebene Verhalten des Ex relativ abstoßend und würde ihn deswegen auch vollkommen auflaufen lassen.
Sternenschnuppe
Haben wir mit den Bonustöchtern alles durch damals. Kinder verweigert, mit Urteil zur Polizei, die verweisen dann auf Montag und das Jugendamt. Sowas muss genau im Urteil drinstehen und dann muss man das auch vom Gericht absegnen lassen in der Situation dass man dann mit Gerichtsvollzieher die Kinder "einziehen" kann gegen den Willen der Mutter. So einfach geht sowas nicht.
Tissi1703
Er hat sie ja vorher ein Jahr lang nicht geholt. Immer mit diesen monatsabständen & da war sie grad mal zweieinhalb & total am fremdeln. Und mit ihm zusammen will ich nichts machen , dafür habe ich mich nicht getrennt , Auserdem war er damals handgreiflich was der Grund war weswegen ich mich getrennt habe & mit so einem möchte ich persönlich nichts mehr machen. Er hatte eine Verfügung von mir weil er mich gestalkt hat nach der Trennung & Schuldigung , da will ich nichts mehr mit zu tun haben. Auserdem habe ich einen neuen Partner & bekomme ein zweites Kind. Wo man mal sieht das es völlig unterschiedliche Väter gibt. Völliger Unterschied & alles läuft super. Als ich ihn damals noch angeschrieben habe wo er denn bleibt um seine Tochter zu holen & es klären wollte , kam von ihm die Nachricht " ich soll doch aufhören ihn zu belästigen " & dann kam monatelang garnichts.
Pamo
Ich bezweifele, dass man sagen kann, dass die Polizei grundsätzlich nichts macht. Wenn es ein Gerichtsurteil mit der Umgangsvereinbarung gibt, und das ist eindeutig (bspw. "jeder 2. Donnerstag im Kalendermonat um 14h Ortszeit"), dann werden die etwas machen müssen, wenn man drauf besteht. Selbst wenn sie keine Lust haben sollten und versuchen, einen abzuwimmeln. So auch schon erlebt.
Strudelteigteilchen
Bei uns gab es das GSR und eine vom JA "moderierte" (also gerichtlich nicht "anerkannte") Umgangsvereinbarung. Als der KV die Kinder in meiner Umgangszeit mitgenommen hat, hat die Polizei die Kinder freundlich wieder eingesammelt und zu mir gebracht. Allerdings gab es auch Zeitdruck, da ich (nachweisbar mit Einverständnis des KV) für die Kinder und mich eine Urlaubsreise gebucht hatte und dringend zum Flughafen mußte. (Es war aber sicher Zufall, daß er ausgerechnet zu dem Zeitpunkt auf die grandiose Idee kam, mit den Kindern jetzt sofort und dringend zu McDoof gehen zu müssen.)
Sternenschnuppe
Lediglich auf Nachdruck bestätigt dass er da war und das wars. Und er hatte das Urteil dabei. Vielleicht auch ein Unterschied ob BET oder UET ?
Strudelteigteilchen
Zu dem Zeitpunkt lebten wir getrennt in der (noch) gemeinsamen Wohnung und die Vereinbarung sah eine Fifty-Fifty-Regelung vor - beide also BET, wenn Du so willst. Ich vermute eher, daß es auf die Einschätzung des diensthabenden Polizisten ankommt, kombiniert mit dem Grad der Hysterie, mit dem man die Meldung macht, und der Anzahl der sonstigen (als wichtiger empfundenen) Notrufe. Oder so....
Sternenschnuppe
Keine Ahnung. Einmal ging es um Urlaub, aber auch da verwiesen sie nur aufs JA, waren aber keine Flüge im Spiel. Hysterisch war er nie, ihm war es wichtig es zu dokumentieren, und er fragte welche Möglichkeiten sie haben. Keine war die Aussage, solange das Kind nicht in Gefahr oder entsprechender Zusatz im Urteil.
Pamo
Ist natürlich schon ein Unterschied ob einer da anruft und fragt "ob man was machen kann" (herrlich, sowas würde mein Mann auch gesagt haben!) oder ob du da persönlich auftauchst, scharf guckst, das Urteil dabei hast und sagst, dass du einen Beamten brauchst, der dich begleitet und das Recht durchsetzt.
Sternenschnuppe
Er war persönlich da. Mit Urteil. Das maximale war eine Bestätigung von denen dass er da war und was er angab. Seine Ex verweigerte damals auch gern die Kinder und gab dann an sie hätten vergeblich vor der Tür gestanden und er hätte sie mal wieder versetzt. Rief sie an und behauptete er würde sie gerade verprügeln, waren sie sofort da, und er saß unwissend im Auto und wartete einfach nur auf die Kinder. Zum Glück alles Vergangenheit :-)
Pamo
:O Gut dass es vorbei ist. (Er hätte natürlich von ihr lernen können und beim nächsten Umgangstermin vor ihrer Tür stehen, die Polizei anrufen und behaupten er hört deutlich wie sie gerade die Kinder verprügelt...)
Strudelteigteilchen
Möglicherweise haben Mütter es da "leichter" als Väter? Welcher Polizist kann schon einer um ihre Kinder heulenden Mutter etwas abschlagen? Oder es half, daß der KV einen Migrationshintergrund hat, da klingeln vielleicht eher Alarmglocken und es läßt sich bei Bedarf auch leichter eine "Gefahr" konstruieren? Aber genau das meinte ich ja: Es gibt keine "festen Regeln". Letztendlich entscheidet der freundliche Beamte in grün, wie er vorgeht. Und wenn man einen etwas älteren Mann erwischt, der - zumindest unbewußt - noch das eine oder andere Vorurteil pflegt, dann entscheidet der im Angesicht einer heulenden Mutter mit einem (zumindest ehemals) ausländischen Exmann unter Umständen anders als wenn da ein nüchtern nachfragender Vater mit einer deutschen Exfrau anklopft. Ich bin mir immer noch recht sicher, daß mir auch vor Gericht geholfen hat, daß ich weiblich und deutsch bin und mein Ex nicht. Es war sicher nicht ausschlaggebend - wenn ich die Kinder täglich windelweich geprügelt hätte, hätte mir mein Geschlecht und meine Herkunft sicher nichts geholfen - aber bei weitgehendem "Gleichstand" in den Argumenten werden halt so kleine Details wichtig. Das darf man doof finden, aber auch Richter, Gutachter und Polizisten sind halt nur Menschen.
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