Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Väter hält sich nicht an absprache

Frage: Väter hält sich nicht an absprache

Tiegerlilly

Beitrag melden

Hallo. Ich wollte gerade mein Kind von seinem Vater und den Großeltern abholen. Wir wohnen aus beruflichen Gründen schon immer getrennt, das kind ist 3 Jahre alt. Jetzt haben wir uns seit Montag getrennt und er wohnt jetzt am Wochenende bei seinen Eltern. Am Mittwoch hat er mir gedroht er will zum Anwalt um das gemeinsame Sorgerecht einzutragen. Als unser Sohn geboren wurde wollte er es nicht und hat sich seitdem auch nicht mit mir an einem Tisch gesetzt um es in Ruhe zu klären. Wir hatten abgesprochen er holt ihm am Freitag, bringt ihn am Samstag abend zurück und holt ihn Sonntag morgen ab damit er die Nacht von Sonntag auf Montag dort wieder schlafen kann. Das hatte den Grund das unser Sohn noch nie eine Nacht ohne mich verbracht hat und wir es erstmal ausprobieren wollten. Es hat laut Aussagen auch wunderbar geklappt. Jetzt wollte ich ihn abholen und der Kleine wollte bei Papa bleiben und hat etwas Theater gemacht. Sein Vater wollte dann das ich ihn mitnehme und er bei mir auf dem Sofa schlafen kann. Ich will von ihm momentan aber einfach in Ruhe gelassen werden. Er hat den Kleinen immer wieder beeinflusst anstelle einfach zu sagen. Fahr mit Mama los wir sehen uns morgen und Autotür zu. Mir ist das irgendwann der Kragen geplatzt. Ende vom Lied , es haben mich alle als rabenmutter hingestellt das es gegen das Kindeswohl ist wenn ich den Kleinen mitnehme und er bei Papa sein will... Ist es wirklich gegen das Kindeswohl das ich ihn mitnehmen wollte? Meiner Meinung hat er sich doch nicht an die Absprache gehalten was er doch eigentlich nicht darf. Ich bin sehr dafür das mein Kind Umgang mit seinem Vater hat. Ich arbeite jeden Samstag und hätte es in zukunft auch so gehandhabt das er den Kleinen jeden Freitag abholt und mir nach der Arbeit wieder bringt. Sonst ist es ja meistens so das jeder das Kind an den Wochenenden im Wechsel hat. So habe ich jetzt die Angst das mir mein Kind jedes Wochenende " weggenommen " wird. Wie soll ich mich verhalten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, was Sie brauchen sind verbindliche Regelungen. Wenden Sie sich an das Jugendamt und lassen Sie dort eine Umgangsvereinbarung erstellen. Wenn das nicht klappt, würde ich gerichtlich festlegen lassen. Am allerwichtigsten ist, dass der Kindesvater und Sie an einem Strang ziehen und nicht das Kind irgendetwas bestimmt. Es ist drei Jahre alt und hat kein Mitspracherecht. im übrigen steht ihm die gemeinsame elterliche Sorge zu. Wenn er sie beantragt wird er sie im Normalfall auch erhalten. Liebe Grüße NB


Berlin!

Beitrag melden

Ihr habt eine mündliche Abrede, wie es scheint. Da passiert gar nichts, wenn sich jemand nicht daran hält. setzt Euch zusammen, am besten mit Hilfe. Und klärt den Umgang.


Mamamaike

Beitrag melden

Hallo, besprich mit dem Vater in einer ruhigen Minute, wie das Abholen gestaltet wird. Klar macht euer Sohn Theater, er ist ja erst drei. Aber ihr solltet es beide nicht so weit kommen lassen, dass ihr vor dem Kind uneins seid. Und lass den Umgang ganz offiziell klären, dann gibt es solche Mätzchen nicht. Solange "nur" ihr beide etwas verabredet, ist die Verbindlichkeit eher gering. Viele Grüße


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ist doch super wenn er beim Vater bleiben möchte. Verstehe da nun das Problem nicht wirklich, denn Du schreibst er soll sich langsam an zwei Übernachtungen gewöhnen. Kind will noch eine Nacht bleiben, perfekt. Dann könnt ihr doch auf alle zwei Wochen das ganze Wochenende und noch einen Nachmittag / Tag unter der Woche wechseln. Dein Ex ist ja nicht für die Betreuung zuständig wenn Du jeden Samstag arbeitest. Nett wenn er es macht. Vielleicht dann alle zwei Wochen ganzes Wochenende und das andere bringst und holst Du das Kind für den Samstag.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.