Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsvergütung

Frage: Urlaubsvergütung

Mrs.GuteLaune

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Guten Abend, ich habe vor der Geburt meines Kindes (02/23) in Teilzeit (30%) gearbeitet. Durch Mutterschutz und BV habe ich noch 30 Resturlaubstage. Ab 02/24 arbeite ich für 2 Jahre TZ in EZ mit 25% Beschäftigungsumfang. Ich würde gerne die 30 Resturlaubstage im Anschluss an den 1. Geburtstag nehmen, sodass ich 6 Wochen länger zu Hause bleiben kann. Wie werden die Urlaubstage dann vergütet? Mit 30% (in dessen Rahmen sie erworben wurden) oder mit 25%? Elterngeld läuft nur bis zum 1. Geburtstag (Keim EG Plus).


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, üblicherweise nehmen Sie die jeweiligen Urlaube getrennt, sie werden eben jeweils entsprechend vergütet. Liebe Grüße NB


User-1722183313

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Guten Morgen, so wie du den Urlaub erworben hast. Besprich es mit deinen Vorgesetzten, da es ein anderer Vertrag ist, müssen sie deinen Wünschen nicht zustimmen.


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