Mrs.GuteLaune
Guten Abend, ich habe vor der Geburt meines Kindes (02/23) in Teilzeit (30%) gearbeitet. Durch Mutterschutz und BV habe ich noch 30 Resturlaubstage. Ab 02/24 arbeite ich für 2 Jahre TZ in EZ mit 25% Beschäftigungsumfang. Ich würde gerne die 30 Resturlaubstage im Anschluss an den 1. Geburtstag nehmen, sodass ich 6 Wochen länger zu Hause bleiben kann. Wie werden die Urlaubstage dann vergütet? Mit 30% (in dessen Rahmen sie erworben wurden) oder mit 25%? Elterngeld läuft nur bis zum 1. Geburtstag (Keim EG Plus).
Hallo, üblicherweise nehmen Sie die jeweiligen Urlaube getrennt, sie werden eben jeweils entsprechend vergütet. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Guten Morgen, so wie du den Urlaub erworben hast. Besprich es mit deinen Vorgesetzten, da es ein anderer Vertrag ist, müssen sie deinen Wünschen nicht zustimmen.
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang