Frage: Urlaubsplanung

Bei unserer Firma steht die Urlaubsplanung für das Jahr 2014 an. Ich habe ein schulpflichtiges Kind und in den Sommerferien 2014 drei Wochen Ferien geplant,abgestimmt mit meinem Mann. Nun soll ich nach Abgabe des Urlaubswunsches meinen Urlaub etwas verschieben,noch innerhalb der Ferien. Der Grund ist, das zur selben Zeit zwei weitere Kollegen ohne Schulkinder Urlaubswünsche hätten. Kann ich auf meinen Urlaubswunsch bestehen ?

von otti am 18.09.2013, 20:07



Antwort auf: Urlaubsplanung

Hallo, ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf besonderen Urlaub. Dies bestimmte Arbeitgeber. Aber eben auf die Belange der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2013



Antwort auf: Urlaubsplanung

Nein, das kann man nicht. Ich habe auch Urlaub exakt in den 3 Wochen in denen der Hort eh auf hat, danach macht er zu. Muss man umorganisieren.

von Sternenschnuppe am 18.09.2013, 21:42



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