Hallo,
ich bin schon seit Mitte Januar im Beschäftigungsverbot. Mitte Juli beginnt der Mutterschutz. Ende Juli gibts bei uns im Betrieb immer Urlaubsgeld. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich Anspruch darauf habe, obwohl ich dieses Jahr noch nicht einmal arbeiten war. Und wie sich das im Mutterschutz verhält. Und kriege ich in der Elternzeit Weihnachtsgeld?
Im Internet habe ich nur diese Aussage gefunden: "Schwangere sind bei Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtgeld) den arbeitenden Kollegen gleichzustellen. Das wurde im Urteil des Bundesarbeitsgerichts unter dem Aktenzeichen BAG — 10 AZR 258/98 so festgelegt."
Aber so richtig schlau werde ich daraus nicht. Im Arbeitsvertrag steht keine Begründung zur Zahlung, nur die Höhe.
Stimmt es, dass Schwangere bis zum Ende des Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub haben, obwohl sie sich im Beschäftigungsverbot befinden?
Schonmal danke im Voraus.
Gruß Ninety
von
Ninety
am 29.06.2014, 19:30
Antwort auf:
Urlaubs- und Weihnachtsgeld trotz Beschäftigungsverbot und Mutterschutz?
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2014