Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader Ich habe meinen EU beendet und arbeite nun auf 400 Euro als Aushilfe in der ambulanten Pflege. Bislang war es dort üblich, daß alle Geringf. Besch. auch Urlaub bekamen. Nun hat meine Chefin mit dem Steuerberater und einem Rechtsanwalt gesprochen, die gesagt haben, es wäre bei 400 Euro Jobs nicht üblich, daß man Urlaub gewährt. Jetzt habe ich diesen Monat eigentlich Urlaub und der soll mir im Nachhinein gestrichen werden, falls ich keinen Anspruch habe. Geht das so einfach? Hat man nicht generell Anspruch auf Urlaub?? Ich habe übrigens noch keinen Vertrag (ist wohl in Arbeit, zieht sich aber *grummel*) und somit gilt das allgemeine Recht. Sonderabsprache gibt es keine. Ich möchte allerdings auch keinen Streit mit meinem AG haben, da ich da sonst sehr zufrieden bin. Aber vorsichtig bin ich schon Liebe Grüße Diana
Hallo, natürlich haben Sie Anspruch auf Urlaub gem. dem Bundesurlaubsgesetz. Nachzulesen bei www.gesetze-im-internet.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer.
Mitglied inaktiv
Hallo peekaboo Danke für die Infos. So hatte ich es auch überall gelesen. aber wie kommt dann ein RA auf die Idee, daß Urlaub bei 400 Euro Kräften nicht üblich ist und das bei vielen meiner Kollegen in anderen Einrichtungen auch so Gang und Gebe ist?? Ist mir schleierhaft. Ich meine, bei 38 Soll Arbeitstunden brauche ich den Urlaub nicht für meine Erholung. Das man ihn mir jetzt, wo ich ihn habe wegnimmt, ist schon ziemlich doof. Ich hatte jetzt eigentlich bis Anfang Nov Urlaub und muss jetzt doch arbeiten, weil es ja sein kann, daß ich gar kein Urlaubsanspruch habe. Also gehe ich arbeiten, was will ich machen. Einfach wegbleiben geht ja auch nicht. Aber es ärgert mich doch sehr. kann man so dreist sein und dem AG sagen, mann möchte nachlesen, wo es diese angebliche Regelung gibt?? LG Diana
Mitglied inaktiv
problem ist, daß sehr viele minijobag´s dieses gesetz nicht anwenden. du kannst dich sicher beschweren und hast sogar recht, aber wahrscheinlich dann bald einen minijob weniger.... es gibt genügend ersatz, die sich nicht aufmucken...ist leider so.
Mitglied inaktiv
ja ich weiß, deshalb sage ich ja nix und ärgere mich nur still. Und bin dennoch erstaunt, daß es so gehen kann.Und wenn es dann noch von einem Rechtsanwalt geraten wird, dann zweifel ich doch an meinem Verstand. Geht denn aus den Gesetzen klar herraus, daß es sich um bezahlten Urlaub handelt oder nicht??? LG Diana
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